Führen die Berliner ihre Hunde im Freien vorschriftsmäßig aus? Die Gassi-Kontrollen sollen nächstes Jahr kommen.
Führen die Berliner ihre Hunde im Freien vorschriftsmäßig aus? Die Gassi-Kontrollen sollen nächstes Jahr kommen. Foto: imago-images/Oberhäuser

Sie soll für das Wohl der Vierbeiner sorgen. Die neue Hundeverordnung des Bundes, die Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) plant. Einen Tag nach Bekanntwerden des Entwurfs wird nun unter Berliner Hundebesitzern über den Gassi-Zwang diskutiert, der in dem Papier als ein Hauptpunkt steht. Kontrollieren sollen ihn  die Ordnungsämter, die schon jetzt mit Corona überlastet sind.

Die Verordnung soll frühestens 2021 bundesweit in Kraft treten. In Berlin sind davon über 101.000 gemeldete Hundehalter mit über 108.000 Hunde betroffen.  Die wichtigste Vorschrift in der Verordnung dürfte für sie der Gassi-Zwang sein. Danach wird jeder Hundehalter künftig dazu verpflichtet, seinem Tier täglich mindestens zweimal für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu geben.

„Wir begrüßen es, dass es endlich eine Bundeshundeverordnung geben soll. Aber über die Gassi-Regelung werden 80 Prozent der Hundehalter lachen“, sagt Udo Kopernik, Sprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH). „Für jeden ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass Hunde genug Auslauf bekommen müssen. So wird es auch praktiziert.“ Das sieht Annette Rost vom Berliner Tierschutzverein anders: „Es gibt auch schwarze Schafe, die ihren Hunden nicht genug Auslauf geben. Die Gassi-Pflicht ist daher wichtig.“

Bleibt die Frage, wie die Gassi-Kontrollen in der Praxis ablaufen sollen, so VDH-Sprecher Kopernik. „Eine Verordnung ist nur dann gut, wenn sie auch durchgesetzt wird. Ich glaube nicht, dass Hundehalter künftig ein Laufbuch führen müssen, um nachweisen zu können, wie lange sie mit ihrem Hund unterwegs waren.“

Hundebesitzer sollen Gassi-Zeiten dokumentieren

Doch genau das könnte in Berlin passieren. „Vorstellbar wäre, dass die Hundebesitzer selbst die Einhaltung der Zeiten dokumentieren und nachweisen müssen“, heißt es aus dem Bezirksamt Mitte.

Damit wird klar, wer die Gassi-Kontrollen in Berlin durchführen muss. Die Umsetzung des Regelwerkes brummt das Klöckner-Ministerium den Ländern auf. In Berlin reicht der Senat die Verantwortlichkeit  weiter: „Der Vollzug liegt in den Händen der Bezirke“, teilte die Justizsenatsverwaltung mit. Damit kommt noch mehr Arbeit auf die Ordnungsämter zu.

In den Bezirken rätselt man gerade, wie man nun auch noch die Gassi-Kontrollen bewerkstelligen soll. Denn die Ordnungsämter mit ihrem wenigen Personal sollen laut Innensenator Andreas Geisel (SPD) sich jetzt vorrangig um die Einhaltung der Corona-Regelungen kümmern.

Das gilt auch für die 46 Mitarbeiter, die für das Ordnungsamt Mitte im Einsatz sind. In mehreren Schichten kümmern sie sich um die Einhaltung der Vorschriften in Geschäften und Restaurants, kontrollieren auch die Vorgaben des Berliner Hundegesetzes, das seit 2019 gilt.

„Wie man dann auch noch die Gassi-Kontrollen durchführen soll, bleibt abzuwarten“, heißt es aus dem Bezirksamt. „Die Ausgestaltung der Kontrollen hängt auch davon ab, wie sich die Corona-Pandemie aktuell in der Stadt weiter entwickelt. Derzeit sind alle Mitarbeiter schwerpunktmäßig mit der Einhaltung der Infektionsschutzverordnung beschäftigt.“