Plötzlich stand der Student vor seiner verschlossenen Tür. Der Schlüssel lag in der Wohnung.
Plötzlich stand der Student vor seiner verschlossenen Tür. Der Schlüssel lag in der Wohnung. Foto: Wächter

Noch als die Wohnungstür ins Schloss fiel, merkte Ramin Gerhard, was er falsch gemacht hatte: Sein Schlüssel lag drinnen auf dem Tisch. Er hatte sich ausgesperrt. In seiner Verzweiflung tat der 20-jährige Informatik-Student, der seit Herbst in einer Ein-Zimmer-Wohnung in Friedenau wohnt, das, was viele Leute tun: Mit seinem Handy suchte er per Google einen Schlüsseldienst. In der Suchmaschine erschien die Anzeige eines Schlüsseldienstes, der mit Preisen ab 49 Euro wirbt. Ramin Gerhard wählte die dort gezeigte Handynummer im Glauben, einen ortsansässigen Handwerker gefunden zu haben. 20 Minuten später fuhr bei ihm ein älterer Mercedes mit Düsseldorfer Kennzeichen vor, aus dem zwei Männer ausstiegen. Sie nannten ihm einen Preis von 219 Euro, die Hälfte davon zusätzlich als Wochenendzuschlag obendrauf. „Ich unterbrach ihn und fragte, ob es sein Ernst sei und was es mich kosten würde, wenn ich jetzt Nein sage“, erinnert sich Ramin Gerhard. 60 Euro Stornokosten plus Anfahrtsgebühren habe der Mann geantwortet.

503 Euro und 25 Cent kostete ihn das Öffnen der Tür, das zehn Minuten dauerte.
503 Euro und 25 Cent kostete ihn das Öffnen der Tür, das zehn Minuten dauerte. Foto: Wächter

Da der 20-Jährige neu in Berlin war und noch nie einen Schlüsseldienst in Anspruch genommen hatte, dachte er, dass die anderen Dienste vermutlich auch so teuer seien. Nach zehn Minuten hatten die Handwerker mit einer Plastikkarte den Schnapper zurückgedrückt: Die Tür war offen. Anschließend verlangten die Männer 503,25 Euro. Die Mehrwertsteuer sei noch oben drauf gekommen, ebenso Material und 15 Minuten Arbeitszeit, erklärten sie dem verdutzten Studenten. Er musste direkt vor Ort zahlen, was er mit seiner EC-Karte auch tat. Als Ramin Gerhard später ins Internet schaute, stellte er fest, dass er  übers Ohr gehauen wurde. Eine normale Türöffnung kostet je nach Tageszeit und Wochentag 70 bis 120 Euro, wie eine Umfrage der Verbraucherzentralen ergab.

Verbraucherschutz.de warnt vor dem Schlüsseldienst-Vermittler

Die Handynummer, die der Student bei Google gefunden hatte, gehört einer Firma in Monheim bei Düsseldorf. Sie vermittelt Schlüsseldienste in mehr als 100 Orten bundesweit. Egal, ob man in Berlin, Chemnitz, Worms oder Bremen einen Schlüsseldienst sucht, kann es passieren, dass man beim Googeln auf eine Seite mit dieser Handynummer stößt. Im Impressum der Monheimer Schlüsseldienst-Firma steht eine weitere Handynummer. „Wir sind eine Vermittlungsfirma und leiten die Aufträge nur an unsere Partnerbetriebe weiter“, sagt dort ein höflicher Mitarbeiter. Nein, Herr D., der als Verantwortlicher im Impressum der Website steht, sei nicht zu sprechen. Auch auf eine schriftliche Anfrage reagiert D. nicht. Die Schlüsseldienst-Firma beauftragt in den mehr als 100 bundesweiten Orten ihre Partner. Es sind ihrerseits kleine Firmen, für die es jeweils eine professionell gebaute Internetseite gibt. In Ramins Fall war es eine Baufirma, die ebenfalls ihren Sitz in Düsseldorf hat. Noch vor ein paar Monaten war diese Firma eine Autovermietung.  

Das Internetportal Verbraucherschutz.de warnt vor dem Schlüsseldienst-Vermittler und seinen Partnern. Verbraucherschutz-Gründerin Gunda Lauckenmann empfiehlt: „Es lohnt sich auf jeden Fall, solche Firmen anzuzeigen. Es wurden schon viele Prozesse gegen solche Firmen gewonnen.“ Ramin Gerhard erstattete Anzeige bei der Polizei. Dort geht man davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird.  „Im Einzelfall kann es zu Ermittlungen wegen Leistungsbetrugs führen“, sagt ein LKA-Ermittler. „Aber wir haben sehr wenige Verfahren, bei denen die Gerichte mitziehen.

60 bis 70 Prozent der verurteilten Firmen zahlen das zu viel gezahlte Geld zurück

Der Straftatbestand des Wuchers ist im Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs geregelt: Demnach drohen mehrjährige Haftstrafen für jemanden, der die Zwangslage eines anderen ausnutzt, um diesen „in einem auffälligen Missverhältnis“ abzukassieren. Doch das bloße Aussperren aus der Wohnung wird von den Strafgerichten nicht anerkannt. Dafür müsste etwa drinnen noch ein Herd an oder ein Kind in der Wohnung sein. Andernfalls stellen die Staatsanwaltschaften diese Ermittlungsverfahren  ein. Zwar nicht strafrechtlich, aber dafür zivilrechtlich sei durchaus etwas zu machen, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Mauritz.  Er gewann allein in den vergangenen drei Jahren mehrere Hundert Prozesse gegen Schlüsseldienste, die Wucher-Preise nahmen. Die Firmen wurden zur Rückzahlung der zuviel gezahlten Gebühren verurteilt. „Wucher liegt im Zivilrecht bereits vor, wenn jemand das Doppelte des üblichen Preises verlangt“, sagt Mauritz.

Gerade führt er auch ein Verfahren gegen jene Firma, die Ramin Gerhard die Tür öffnete. 60 bis 70 Prozent der verurteilten Firmen zahlen nach Mauritz’ Erfahrung das zu viel gezahlte Geld zurück, meistens per Pfändung. „Leider ist die Ausfallquote hoch, weil die Firmenbetreiber plötzlich nicht mehr auffindbar sind“, sagt er. Für ihn agiert das Netzwerk aus Vermittler und lokalen Firmen am Rande der organisierten Kriminalität. Wie kann man sich also vor unseriösen Schlüsseldiensten schützen? Polizisten und Verbraucherschützer haben eine ganze Reihe von Tipps: etwa den, dass zu den Notfall-Nummern, die man im Telefon eingespeichert haben sollte, auch die eines seriösen ortsansässigen Schlüsseldienstes gehört, nach dem man sich vorher erkundigt hat. Für Ramin Gerhard war es jedenfalls eine teure Erfahrung. Und er staunt, dass Betrüger fast ungehindert ihrem vermeintlichen Handwerk nachgehen können. „Ich finde es erschreckend, dass man da nichts gegen unternimmt.“