Spionage-Showdown: Jetzt kann Präsident Bernstein Hertha-Mitglied Windhorst rausschmeißen
Frohe Botschaft für Hertha-Fans: Der 374-Millionen-Investor ist nicht nur als Geldgeber bald Geschichte, nach den bestätigen Spionage-Vorwürfen kann der Klub ihn nun als Mitglied rausschmeißen.

Das Verhältnis ist zerrüttet, die Trennung durch den Verkauf der Anteile an 777 Partners steht kurz bevor. Doch jetzt scheint Hertha BSC auch einen echten Schlussstrich unter das Kapitel Lars Windhorst (46) ziehen zu können. Denn die von Hertha wegen des Spionage-Skandals beauftragte Kanzlei kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Windhorst hat eine israelische Detektei mit einer Schmutzkampagne gegen Ex-Präsident Werner Gegenbauer (72) beauftragt. Hertha-Mitglied Windhorst droht der Vereinsausschluss!
Es war das Horror-Szenario für viele Hertha-Fans. Windhorst könnte zwar bald als Investor die Biege machen, doch so richtig bekommt der Klub den den Skandal-Unternehmer nicht los. Schließlich ist Windhorst seit Sommer 2019 und dem Beginn seines Investments auch Hertha-Mitglied.

Im Mai hatte Windhorst auf der Mitgliederversammlung gesprochen, Pfiffe und Beifall kassiert und getönt: „,Windhorst raus‘ - das funktioniert, leider für manche, faktisch nicht. Ich stelle mich nicht zur Wahl, man kann mich nicht abwählen. Meine Anteile sind bezahlt und gehören mir. Ich gehe nicht weg, das ist gar nicht möglich. Ich bin dabei, die nächsten 10, 20 Jahre.“
Windhorst-Rausschmiss regelt Hertha-Paragraf 29
Nun scheint beides bald Geschichte zu sein: Windhorst als Investor. Windhorst als Mitglied. Denn die von Hertha BSC im Zug des Spionage-Skandals beauftragte Wirtschaftskanzlei Noerr sieht laut Business Insider „hinreichende Indizien“ und „greifbare Anhaltspunkte“, dass Windhorst die israelische Firma Shibumi beauftragte, um Ex-Präsident Werner Gegenbauer auszuspionieren und durch den Dreck zu ziehen.
Hertha-Präsident Kay Bernstein (42), der Windhorst trotz seines vorgelebten Kulturwandels nicht verabschieden wird, erklärte bereits: „Der Abschlussbericht liegt vor, unsere Gremien befassen sich jetzt damit.“
Doch wie wird Hertha BSC Windhorst als Mitglied los? Ein Hebel könnte Paragraf 29 der Vereinssatzung sein.
Hertha-Showdown um Windhorst-Rausschmiss
Darin steht: Ein Ausschluss kann nur bei „grob vereinsschädigendem Verhalten, schweren vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen die Satzung, besonders schwerwiegendem, unsportlichem oder unkameradschaftlichem Verhalten oder bei Vorliegen entsprechender Beschlüsse des Präsidiums oder der Abteilungsleitung" verhängt werden. Die nun bestätigte Schmutzkampagne gegen Gegenbauer, bei der auf dreiste Weise auch weitere Herthaner ausspioniert und manipuliert wurden, sollte dafür doppelt und dreifach reichen.
Den Antrag kann unter anderem Präsident Bernstein stellen. Entscheiden würde über den Windhorst-Rausschmiss Herthas fünfköpfiges Vereinsgericht, dem der Berliner Rechtsanwalt Dr. Arnd Barnitzke vorsitzt.
Laut Satzung kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung, die spätestens zwei Monate nach Antrag durchgeführt werden muss. Ein echter Showdown also, der das „Kapitel Windhorst“ – passend zum Spionage-Skandal – bei Hertha tatsächlich komplett „ad acta“ legen kann.
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