Hertha BSC und der Kündigungszoff mit Fredi Bobic, Arbeitsgericht sagt Termin ab
Überraschende Wende: Ist jetzt das Landgericht für Bobic Entlassung bei Hertha BSC zuständig und nicht mehr das Arbeitsgericht?

Der Zoff wird noch zäher als der Abstiegskampf. Fredi Bobic (51) hatte nach seinem Rausschmiss bei Hertha BSC im Januar gleich doppelt beim Arbeitsgericht Berlin geklagt - gegen die normale und gegen die anschließende fristlose Kündigung. Eigentlich sollte Anfang April der erste Gütetermin stattfinden. Doch der wurde vom Arbeitsgericht jetzt abgesagt.
Das Arbeitsgericht hat den Termin zur Güteverhandlung wieder aufgehoben, bestätigte eine Gerichtssprecherin der dpa. Pikant ist der Hintergrund: Offiziell heißt es, dass Verfahrensbeteiligte zwischenzeitlich geltend gemacht hätten, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
Übernimmt das Landgericht den Bobic-Fall?
Mit Verfahrensbeteiligte kann nur Hertha BSC gemeint sein. Der Prozess wird zum Zeitspiel. Das Arbeitsgericht wird nun erstmal über die Frage entscheiden, ob sie den Streit übernehmen dürfen. Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein. Falls es dazu kommt, kann das alles noch länger dauern.
Hertha BSC hatte sich Ende Januar nach dem 0:2-Derby gegen den 1. FC Union von Bobic getrennt, dessen Vertrag noch bis 2024 lief. Nachdem ein RBB-Interview-Video auftauchte, bei dem Bobic dem Reporter drohte oder zumindest einschüchtern wollte, entschieden sich die Hertha-Bosse für eine fristlose Kündigung wegen vereinsschädigenden Verhaltens. Ob noch weitere Gründe vorliegen, wird dann der Prozess zeigen.
Bobic äußerte sich auf Anfrage am Donnerstag nicht zu dem Vorgang. Auch Hertha erklärte erneut, sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern zu wollen. Der Klub strebe aber weiterhin eine einvernehmliche Lösung an.
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