
Rund eine Woche vor Inkrafttreten der Masern-Impfpflicht in Deutschland rechnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einem enormen Zusatzaufwand für Schulen und Kitas. GEW-Sprecher Markus Hanisch sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass damit zusätzlicher organisatorischer und bürokratischer Aufwand auf die Mitarbeiter zukommen wird, der nicht einfach nebenbei zu erledigen sei.
Als Beispiele nannte Hanisch mögliche Auseinandersetzungen mit Impfgegnern und Eltern, die sich nicht um das Thema kümmerten oder gar nicht wüssten, wo der Impfpass ist. Die Beschäftigten müssten in solchen Fällen „hinterherlaufen“ und gegebenenfalls auch Sanktionen wie den Kita-Ausschluss oder Geldstrafen veranlassen.
Impfpflicht: Folgen für Kitas und Schulen
Seit Ende der Woche liege den Schulen ein Informationsschreiben der Bildungsverwaltung zu Fragen der Umsetzung vor, berichtete die Deutsche Presse-Agentur. Generell begrüße die GEW die Impfpflicht. Wie die Bildungsverwaltung zu den Folgen des Gesetzes für Kitas und Schulen erklärt, muss nicht für alle Kinder sofort der Impfstatus nachgewiesen werden.
Zunächst seien Kinder betroffen, die ab 1. März neu in eine Kita oder Schule aufgenommen werden. Eltern, deren Kind bereits die betreffende Einrichtung besucht, hätten Zeit bis 31. Juli 2021 zur Vorlage des Nachweises. Geprüft werde, ob der Masernimpfschutz für Schulanfänger im Rahmen der Einschulungsuntersuchung geprüft und dokumentiert werden kann.

Zum Vorgehen in den Kitas erklärt Iris Brennberger von der Bildungsverwaltung: Vorgelegt werden müsse der Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest, wenn das Kind die Masern bereits durchgemacht hat. Ist ein Kind noch nicht geimpft, wird „die Leitung der Einrichtung das zuständige Gesundheitsamt“ informieren.
Impfpflicht betrifft auch Mitarbeiter in Schulen oder Kitas
Die Gesundheitsämter würden beraten und zur Impfung auffordern. Neben Bußgeldern bis zu 2500 Euro sei aber auch ein Verbot des Kitabesuchs möglich.
Wie groß der Verwaltungsaufwand für Kitas ausfalle, sei „momentan schwer einschätzbar“, so Brennberger. Auch bisher hätten Kitas bei neuen Kindern den Impfstatus erfragen oder sich nachweisen lassen müssen, dass die Eltern sich zum Thema beraten ließen.
Die Impfpflicht betrifft in Schulen und Kitas auch Mitarbeiter, die nach 1970 geboren wurden – zum Beispiel Erzieher, Lehrkräfte, aber auch das Personal, das das Mittagessen ausgibt. Aus dem Info-Schreiben geht hervor, dass neue Lehrkräfte oder anderes Personal ohne Nachweis nicht tätig werden dürfen. Schulpflichtige Schüler allerdings dürften auch ohne Nachweis aufgenommen werden, heißt es.
Impfpflicht betrifft auch Kliniken
Ansonsten betrifft die Impfpflicht auch Kliniken. Mitarbeiter, die ab dem 1. März neu anfangen, müssen zum Beispiel bei den Vivantes-Kliniken den Masern-Impfschutz nachweisen. Auch hier gilt, dass nach 1970 geborene Bestandsmitarbeiter bis Ende Juli 2021 Zeit zur Vorlage haben. Die Charité erklärt, seit 2015 in den klinischen Bereichen nur noch Mitarbeiter mit ausreichendem Impfschutz einzustellen.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte betont, dass Masern keine harmlose Kinderkrankheit sei, sie einen bösen Verlauf bis hin zu Lungen- und Gehirnentzündungen nehmen könne. Eine Impfpflicht sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Zum Freiheitsbegriff gehöre aber auch, nicht unnötig durch andere gefährdet zu werden.