Unnötig oder sogar schädlich? Das müssen jetzt Corona-Genesene über die Impfung wissen
Seit Freitag können sich Genesene mit einer Impfung einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen. Alle Infos zu den aktuellen Regelungen.

Corona-Genesene hatten es bislang in mehrerer Hinsicht schwer. Ein Nachweis ihrer Erkrankung sollte einem Test oder einer Impfung gleichgestellt sein, doch keine Smartphone-App konnte das bislang dokumentieren. Selbst wenn sie eine zusätzliche Impfung erhielten, galten sie nicht als vollständig geimpft. Das ist seit Freitag anders: Genesene, die ergänzend eine Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff erhalten haben, können nun in Apotheken den digitalen Impfnachweis erhalten.
Das gilt für Genesene:
Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, benötigt für den vollständigen Impfschutz nur eine Spritze. Das ist den meisten, die es betrifft, bewusst. Doch drumherum gibt es viele Unklarheiten, etwa zur Wahl des Impfstoffs und dem Nachweis des Impfschutzes. Wichtige Fragen und Antworten dazu im Überblick.
Wann gelten Genesene als vollständig geimpft?
Wenn die Covid-19-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test belegt ist und eine Impfdosis gegen Sars-CoV-2 verabreicht wurde, so lautet die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Diese einmalige Impfung sollte in der Regel ab sechs Monate nach der Genesung in Betracht gezogen werden, rät das Robert-Koch-Institut (RKI).
Ist eine zweite Impfung schädlich, wenn ich die Erkrankung – vielleicht auch unbemerkt – durchgemacht habe?
Nein, aber unnötig. „Eine zweite Impfung wäre nicht gefährlich, sondern eher verschwendet, weil sie den Antikörperspiegel im Blut nicht mehr merklich nach oben verändert“, so Prof. Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI).
Warum reicht eigentlich eine Impfung bei Genesenen aus?
„Selbst Genesene, die nur noch ganz wenig Antikörper haben, reagieren auf eine Impfung so stark, dass sie danach so hohe Antikörperwerte haben wie Menschen nach der zweiten Impfung“, erklärt Watzl.
Welcher Impfstoff hat für Genesene den besten Effekt?
Bei Genesenen können laut RKI alle zugelassenen Impfstoffe verwendet werden. Welcher Impfstoff den besten Boostereffekt bietet, ist noch nicht wissenschaftlich geklärt. Vergleichbare Studien dazu gebe es keine, sagt DGfI-Vizepräsident Professor Reinhold Förster.
Dennoch sind mRNA-Impfstoffe für Genesene womöglich etwas besser: „Man sieht, dass eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei bereits Geimpften einen deutlich besseren Immunisierungsboost gibt als eine zweite Impfung mit einem Vektorimpfstoff. Von daher könnte man davon ausgehen, dass mRNA-Impfstoffe auch bei Genesenen eine stärkere Schutzwirkung bringen als Vektorimpfstoffe“, sagt Förster.
„Das ist eine Hypothese, die sich gut begründen lässt“, so der Experte. „Es handelt sich ja auch um eine Art Auffrischung, da Genesene die Infektion durchgemacht haben und ihr Körper schon eine Immunantwort entwickelt hat.“
Muss man nach der Genesung mindestens sechs Monate bis zur Impfung warten?
Die Ständige Impfkommission (Stiko) am RKI empfiehlt es. Laut Immunologe Watzl hat die Sechs-Monats-Frist vor allem etwas mit Impfstoffknappheit zu tun. Er sagt: „Aus immunologischer Sicht könnte man auch schon nach zwei bis drei Monaten impfen.“
Wie genau können Genesene ihren Impfstatus digital nachweisen?
Theoretisch können sie den Genesenen-Status genau wie die Impfung in Nachweis-Apps wie der CovPass-App und der Corona-Warn-App hinterlegen. Der PCR-Test darf nur mindestens 28 und maximal 180 Tage, also sechs Monate, zurückliegen. Ein sogenanntes Genesenenzertifikat soll es etwa in Arztpraxen oder Apotheken geben.
Anders in den Apotheken: Ab Freitag (9. Juli) sollen Genesene, die schon ergänzend eine Impfung erhalten haben, dort den digitalen Corona-Impfnachweis bekommen können. Das hat der Deutsche Apothekerverband mitgeteilt.
Um den digitalen Nachweis zum Vorzeigen auf dem Smartphone zu bekommen, müssten Genesene drei Dokumente vorlegen: einen Ausweis mit Foto, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige Impfung, etwa im Impfausweis. Apotheken in der Umgebung, die das Zertifikat ausstellen können, findet man auf der Website mein-apothekenmanager.de.