Rechte und Pflichten

Keine Angst: So leisten Sie richtig Erste Hilfe

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Erste Hilfe – wie sie geht und was man in rechtlicher Hinsicht wissen muss.

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Jeder Mensch ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Jeder Mensch ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.imago images/McPHOTO

Wer ist zur Ersten Hilfe verpflichtet?

Jeder Mensch ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern dies zumutbar ist bzw. der Betroffene sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt. Helfen Sie nicht, machen Sie sich strafbar und riskieren sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 323 c Strafgesetzbuch).

Was geschieht nach dem Notruf?

Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Dort wird man, wenn man selbst nicht weiß, wie man helfen kann, durch die Situation geleitet. Wenn nötig solange, bis der Notarzt vor Ort ist. Für einen Notruf sind folgende Angaben wichtig: Wo ist der Notfall? Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es? Und welche Verletzungen haben Sie? Im Optimalfall kümmert sich ein anderer Ersthelfer um das Unfallopfer, solange der Notruf dauert. Alternativ: Schalten Sie das Handy auf Lautsprecher und kümmern Sie sich parallel um den Verletzten.

Grafik: Kurier/Galanty; Quelle:

Wie geht die stabile Seitenlage?

Man kniet am besten seitlich neben dem Betroffenen. Die Beine des Betroffenen sind gestreckt. Dann winkelt man den Arm des Bewusstlosen, der einem näher ist, an und legt ihn nach oben, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben.

Im zweiten Schritt greift man den ferneren Arm des Betroffenen am Handgelenk. Der Arm vor der Brust gekreuzt, die Handoberfläche des Betroffenen an dessen Wange gelegt. Jetzt die Hand nicht loslassen und gleichzeitig an den fernen Oberschenkel greifen und Bein des Betroffenen beugen.

Nun zieht man den Betroffenen zu sich herüber. Das oben liegende Bein sollte man so ausrichten, dass der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt.

Nun noch den Hals überstrecken, damit die Atemwege frei werden, den Mund des Betroffenen leicht öffnen und die an der Wange liegende Hand so ausrichten, dass der Hals überstreckt bleibt.

Wichtig: Den Verletzten bei Bewusstsein halten und die Atmung weiter kontrollieren.

Was gibt es bei der Herzdruckmassage zu beachten?

Ist das Opfer bewusstlos, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der ca. 100 pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, sodass er sich vier bis fünf Zentimeter senkt. Nach jedem Druckstoß muss der Brustkorb wieder vollständig entlastet werden. Eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung ist optional – die Herzdruckmassage ist entscheidend und darf nicht unterbrochen werden.

Wie kann man einem Verletzen unter Schock am besten helfen?

Frieren, kalte Haut, Blässe oder Verwirrtheit können auf einen Schock hindeuten. Am besten bringt man das Opfer in die Schocklagerung. Dazu wird die Person flach auf den Rücken gelegt und zugedeckt. Die Beine werden hochgelagert. Auch während der Schocklage sollte immer die Atmung überprüft werden.

Was ist, wenn durch meine Hilfe ein zusätzlicher Schaden entsteht?

Grundsätzlich gilt: Kein Ersthelfer muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er seinen Fähigkeiten entsprechend die bestmögliche Hilfe leistet. Selbst wenn ihm Fehler unterlaufen, besteht kein Risiko. Muss zur Hilfe des Verletzten die Autoscheibe eingeschlagen werden? Keine Sorgen, Sie kommen nicht wegen Sachbeschädigung dran. Bei der Herzdruckmassage bricht tatsächlich eine Rippe? Eine Anzeige wegen Körperverletzung müssen Sie nicht fürchten.

Und: Wer in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub Erste Hilfe leistet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung gegen alle Personen- und Sachschäden versichert. Entstehen Ihnen Sachschäden, geht etwa das teure T-Shirt kaputt, können Sie Schadensersatz vom Unfallopfer verlangen.