Schnupfen und Husten-Zeit
Auch diesen Winter telefonische Krankschreibung möglich – so funktioniert‘s
Wegen der Corona-Lage und der bevorstehende Erkältungssaison genügt für eine Krankschreibung bei Erkältung ein Anruf beim Arzt. Das gilt bis März 2023.

Der Hals kratzt, die Nase läuft, ein Magenvirus hat zugeschlagen. Auch in diesem Winter muss man für eine Krankschreibung nicht extra in die Praxis dackeln. Ein Anruf beim Arzt genügt bei leichten Beschwerden.
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Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten ist bis Ende März nächsten Jahres möglich. Die bislang bis Ende November befristete Regelung wurde verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) am Donnerstag in Berlin mitteilte.
Wie lange gilt die telefonische Krankschreibung ?
Damit müssen Patienten mit leichten Infekten nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können dem Arzt am Telefon ihre Beschwerden schildern. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.
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Es sei im Moment schwer vorherzusagen, wie sich die Corona-Infektionszahlen in den Krankenhäusern und Intensivstationen in den kommenden Monaten entwickeln würden, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Erschwerend komme hinzu, dass die Erkältungs- und Grippesaison bevorstehe. „Beide Punkte sprechen dafür, auf Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für das Praxispersonal zu setzen und die telefonische Krankschreibung zu verlängern“, betonte Hecken.
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Telefonische Krankschreibung wegen Corona
Die Krankschreibung per Telefon war erstmals im Frühjahr 2020 wegen Corona eingeführt und mehrfach verlängert worden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass Ärzte die Sonderregelung eher bei bereits bekannten Patienten nutzen sollten.
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Die Befristung der Sonderregelung bis Ende November 2022 und nun bis März 2023 hat einen Grund: Bis dahin soll feststehen, ob telefonische Krankschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Corona möglich sein sollen.
Bisher ist dies nur im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Unabhängig von der Coronapandemie können Versicherte ihre Krankschreibung nämlich auch per Videosprechstunde erhalten. Dies gilt, sofern für die Feststellung der Erkrankung keine persönliche körperliche Untersuchung durch den Arzt nötig ist.