Ein uralter Pfandbon, nie eingelöst. Ist er noch gültig?
Ein uralter Pfandbon, nie eingelöst. Ist er noch gültig? imago (Symbolbild)

Zugegeben, das war keine Glanzleistung: Der Pfandbon des Discounters blieb sage und schreibe zwei Jahre am Magnetbrett meiner Küche hängen. Immer wieder habe ich den Papierstreifen übersehen oder vergessen, als ich zum Wocheneinkauf fuhr – selbst dann, als ich wieder Pfand-Leergut zum Automaten brachte. Schließlich aber hatte die Aufschieberitis ein Ende.

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Warum sollte man dem Supermarkt Geld schenken, wenn alle Lebensmittel teurer werden?

Anlass war der Blick auf die Kassenzettel der jüngsten Supermarkt-Einkäufe. So gut wie alle Lebensmittel hatten sich in Folge des Ukraine-Krieges teils massiv verteuert. 45 Euro für einen einzigen Einkauf? Solche Beträge kamen früher nur zusammen, wenn ich Freunde zum Abendessen eingeladen hatte oder Getränke für eine Party eingekauft hatte.

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Weil alles so teuer geworden ist, ist mir auch die Lust vergangen, Lebensmittelkonzernen Geld zu schenken. Also überprüfe ich bei jedem Einkauf den Kassenzettel – und siehe da: Die Dame an der Kasse hatte gestern einen Rabatt vergessen und die teureren Weintrauben berechnet, eine Differenz von immerhin 2,70 Euro. Während ich dies reklamierte, verlängerte sich die Schlange ungeduldig Wartender vor der Kasse. So eine Reklamation erfordert schon Nerven.

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Und heute morgen ist es wieder einmal so weit: Ich lege meinen zwei Jahre alten Pfandbon beim Einkauf vor. 2,71 Euro. Entgeistert schaut mich die Kassiererin an: „Der ist nicht mehr gültig.“ „Selbstverständlich ist der gültig“, entgegne ich unbeeindruckt. Sechs Monate sei so ein Bon einlösbar, danach könne man ihn nicht mehr einscannen, kontert die Kassiererin. Ich spüre förmlich, wie sich hinter meinem Rücken die Schlange entnervt Wartender auf die Uhr schaut oder mit den Fingern trommelt. Ich kann die Ungeduld nachfühlen, aber heute ist nun mal der Tag, den Bon einzulösen. Oder soll ich mich geschlagen geben? Stattdessen entgegne ich: „Dann suchen Sie bitte nach einer Lösung.“

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Kundin lässt sich „nicht davon abbringen“, will ihren alten Pfandbon einlösen

Die Kassiererin ruft den Geschäftsführer und sagt tatsächlich: „Die Dame vor mir lässt sich nicht davon abbringen, sie will ihren Pfandbon einlösen.“ Also hatte sie offensichtlich den Auftrag, Leute mit älteren Pfandbons abzuwimmeln. Aber irgendwie gefällt mir, diejenige zu sein, die sich „nicht davon abbringen“ lässt. „Also gut, wir machen eine Ausnahme“, heißt es nun: Etwa 30 Sekunden dauert der Vorgang, und ich halte 2,71 Euro Bargeld in der Hand.

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Zu Hause angekommen, mache ich mich noch einmal schlau: Anders als angenommen verjährt ein Pfandbon tatsächlich nach einer gewissen Zeit, allerdings erst nach drei Jahren. Das bedeutet in der Praxis: Ein Pfandbon aus dem Jahre 2020 ist tatsächlich noch bis Ende 2023 gültig. Ich hatte mich zwar geirrt, aber doch recht: Der Bon war gültig, und ihn einzulösen, ist nicht die Kulanz des Supermarktes, sondern dessen Pflicht.

Nachtrag: Als dieser Artikel online ging, sagte mir eine Kollegin, ihr sei gerade genau dasselbe passiert – sie habe sich aber abwimmeln lassen. Ihre Meinung, Erfahrung, Ergänzung: Hier auf Twitter kommentieren!