Wucherpreise bei Ersatzversorgung mit Strom unzulässig! Das sollten betroffene Verbraucher jetzt unternehmen
Ein Stromanbieter erfüllt den Vertrag nicht, der Ersatzanbieter macht kräftig Kasse: So geht das nicht - das haben Richter entschieden.

Tausende Verbraucher sind Opfer von windigen Stromanbietern geworden: Sie warben mit attraktiven Verträgen, die sie dann selbst nicht erfüllten. Immerhin läuft in Deutschland niemand Gefahr, von der Stromversorgung abgeklemmt zu werden. Denn wenn der Stromversorger ausfällt, greift die sogenannte Grundversorgung, in der Regel durch den kommunalen oder regionalen Stromanbieter.
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Der bietet oft auch attraktive Stromtarife an, aber wer in die Grundversorgung rutscht, profitiert davon nicht, sondern muss für den Notstrom oft weit mehr bezahlen als andere Kundinnen oder Kunden desselben Anbieters. Ist das rechtens? Darüber hat nun das Landgericht Frankfurt/Main entschieden. (Az.: 03-06 O 6/22).
Richter weisen Stromanbieter zurecht: Wucherpreise unzulässig
Die Richter halten die Praxis für unzulässig. In einem Eilentscheid hat das Gericht einem Grundversorger untersagt, unterschiedliche Preise für Bestandskunden in der Grundversorgung und Neukunden in der Ersatzversorgung aufzurufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Für die Ersatzversorgung hatte der Anbieter einen wesentlich höheren Preis aufgerufen als für die Grundversorgung.
Zuletzt waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher genau auf diese teure Ersatzversorgung angewiesen, als Billigstromlieferanten aufgrund der gestiegenen Strompreise reihenweise ihren Kundinnen und Kunden kündigten. Zum Teil musste über Nacht der Grundversorger einspringen, der den zusätzlichen Strom auf dem überhitzten Markt dazu kaufen musste.
Abzocke bei Grundversorgung: Das können Betroffene jetzt tun
Was sollten Betroffene nun tun? Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihren Energieverbrauch in der Ersatzversorgung genau zu notieren. Weicht der Preis deutlich von dem von Bestandskunden ab, können Sie demnach Schadensersatz für die Zeit der Grundversorgung einfordern. Wenn Sie erneut wechseln, sollten Sie überprüfen, ob der neue Stromanbieter seriös ist: Wichtige Informationen sind, ob das Unternehmen selbst Strom erzeugt oder nur als Zwischenhändler auftritt. Stromerzeuger haben deutlich stärkeren Einfluss auf die Preisgestaltung als Händler, die von mitunter starken Preisschwankungen am Strommarkt abhängig sind.
Außer den Stromriesen wie Vattenfall oder e.on gibt es etablierte regionale Anbieter, die seit Jahren am Markt sind, darunter Ökostrom-Genossenschaften wie die EWS Schönau oder die Green Planet Energy, beides Ökostrompioniere. Wer einen neuen Stromanbieter über Vergleichsportale sucht, sollte im Klaren darüber sein, dass diese sich durch Kommissionen finanzieren. Möglicherweise ist das Angebot nicht vollständig, oder bestimmte Tarife sind bei einem Vergleichsportal erhältlich, bei anderen nicht.
Vorsicht vor manipulierten Kundenbewertungen und intransparenten Empfehlungen
Wenn Empfehlungen oder Kundenbewertungen den Ausschlag für den Stromanbieter-Wechsel geben, sollte transparent sein, wie diese zustande kommen: Empfehlungen können willkürlich sein, Kundenbewertungen manipuliert sein. Bei Kundenbewertungen sollte man auch genau hinschauen, ob sich die Bewertungen tatsächlich auf den Stromanbieter oder möglicherweise auf das Vergleichsportal beziehen.
Denn wer einmal auf einen unseriösen Stromanbieter hereingefallen ist, sollte es sich beim nächsten Mal besonders gründlich überlegen, zu welchem Unternehmen er oder sie nun wechseln möchte.