Taschengeld: Ab wann? Wie viel und wofür?
Sollte ich meinem Kind eigentlich Taschengeld geben? Und wenn ja, wie viel? Diese Fragen stellt sich wahrscheinlich jeder Elternteil irgendwann. Wir klären auf.

Der Tante-Emma-Laden mit den bunten Süßigkeiten, die Eisdiele direkt auf dem Schulweg, die Lieblings-Zeitschrift im Supermarkt – es gibt viele Verlockungen, für die Kinder ihren Eltern gegenüber den lang trainierten Dackelblick aufsetzen, um sie sich zu erbetteln. Leichter standhaft bleiben Eltern, die in solchen Fällen aufs Taschengeld verweisen können. Aber ab wann ist Taschengeld sinnvoll? Wie viel soll es geben und wofür dürfen Kinder es ausgeben? KURIER klärt auf.
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Warum sollten Kinder Taschengeld bekommen?
Der zentrale Aspekt beim Taschengeld ist, dass Kinder so früh wie möglich lernen, mit Geld umzugehen. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder in regelmäßigen Abständen eine kleine Summe unaufgefordert bekommen, über die sie frei verfügen können. Das Taschengeld sollte deshalb auch unabhängig vom Verhalten oder guten Noten in der Schule sein.
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Den Umgang mit Geld zu lernen geht übrigens nur, wenn Kinder tatsächlich damit haushalten dürfen und Eltern ihnen nicht reinreden. Wünsche bekommen so einen Wert und die Kinder merken schnell, dass der wöchentliche Betrag nur einmal ausgegeben werden kann. Wenn sie also einen größeren Wunsch haben, bedeutet das gegebenenfalls, dass sie sparen müssen.
Ab welchem Alter sollten Kinder Taschengeld bekommen?
Spätestens mit dem Schulbeginn sollten Kinder von ihren Eltern Taschengeld bekommen, um den Umgang mit Geld zu trainieren. Dabei gilt, dass jüngere Kinder ihr Taschengeld besser wöchentlich in kleinen Summen bekommen, Jugendliche (ca. ab 10 Jahren) lieber ein etwas größeres Monatsbudget zur Verfügung haben sollen.
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Wie viel Taschengeld sollten Kinder bekommen?
Wie viel Taschengeld Kinder und Jugendliche bekommen sollten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der wichtigste ist sicherlich das Alter. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt für Kinder unter sechs Jahren rund 50 Cent bis 1 Euro pro Woche. Sechs- bis Neunjährige sollten 1 bis 3 Euro pro Woche zur Verfügung haben.
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Danach wechselt man die Taschengeld-Modalitäten am besten in einen monatlichen Auszahlungs-Rhythmus. 10-Jährige sollten etwa 16 bis 18,50 Euro Taschengeld im Monat bekommen, 14-Jährige 16 bis 21 Euro, 16-Jährige 29 bis 37 Euro.

Doch nicht immer können sich Eltern so viel Taschengeld leisten. Familien, die mit sehr wenig Einkommen auskommen müssen, sollten offen mit den Kindern besprechen, warum sie nicht so viel Taschengeld bekommen wie ihre Freunde. „Gehen Sie mit Ihren Kindern ins Gespräch und erklären: Wir haben nicht so viel, aber wir schauen, dass du trotzdem einen kleinen Betrag bekommst“, rät Alexandra Langmeyer, Leiterin der Fachgruppe Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern des DJI.
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Wofür wollen Kinder ihr Taschengeld ausgeben?
Je nach Alter geben Kinder ihr Taschengeld vor allem für Spielsachen, Zeitschriften, Speisen und Getränke (insbesondere Süßigkeiten und Fast Food), Ausgehen und das Handy aus. Bei Mädchen stehen vor allem Ausgaben für Kleidung, Zeitschriften und Süßigkeiten an erster Stelle, während Jungen ihr Taschengeld eher in Computer, Süßigkeiten und Zeitschriften investieren.
Wofür dürfen Kinder ihr Taschengeld ausgeben?
Was ist, wenn ich nicht möchte, dass mein Kind sein Geld komplett in Süßigkeiten steckt? Kann ich ihm das einfach verbieten? Eltern sollten ihrem Nachwuchs keine Vorschriften machen, was er sich vom Taschengeld kaufen darf, raten Experten.
„Manchmal ist es für uns als Erwachsene schwer auszuhalten, für was Kinder Geld ausgeben. Das sind aber die wichtigen Erfahrungen, die wir zulassen müssen“, erklärt Christian Heck von der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz des Stuttgarter Jugendamts. Denn besser machten Kinder diese Erfahrungen in jungen Jahren mit geringen Geldbeträgen als später ungeübt mit größeren.

Gibt es rechtliche Bestimmungen zum Taschengeld?
Eine repräsentative Forsa-Umfrage zeigt, dass 2022 etwas mehr als die Hälfte aller Eltern ihren Kindern regelmäßig ein Taschengeld auszahlt. Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Dennoch gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den § 110, den sogenannten Taschengeldparagrafen. Der besagt, dass Kinder ab sieben Jahren, die beschränkt geschäftsfähig sind, rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen können. Sie müssen nur ihre eigenen Mittel verwenden, in der Regel also das Taschengeld.
Das heißt: Etwa ein Abo für eine Zeitschrift kann ein Achtjähriger nicht abschließen. Eine kleine Süßigkeit im Tante-Emma-Laden kann er sich aber kaufen. Allerdings gilt auch: Ab sieben Jahren sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen fürs Einkaufen die Einwilligung der Eltern. Liegt die nicht vor, können Eltern den Einkauf ihres Nachwuchses im Nachhinein rückgängig machen und die Ware zurückgeben.
Übrigens: Im juristischen Sinne können Sechsjährige nicht einmal ein Bonbon kaufen – auch nicht mit Erlaubnis der Eltern. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig.