Steuererklärung: Wann sie spätestens vorliegen muss ++ Wie Sie mit Versicherungen Steuern sparen
Eigentlich müsste die Erklärung Ende des Monats vorliegen, doch dieses Jahr reagieren die Steuerbehörden auf die Corona-Krise.

Viele Steuerzahler geraten mitten in der Urlaubszeit ins Schwitzen: Denn eigentlich müsste die Einkommensteuererklärung bis Ende Juli beim Finanzamt sein. Doch wer die Erklärung vor sich her geschoben hat, kann erst einmal wieder aufatmen: Wegen der Corona-Pandemie ist die Frist dieses Jahr um drei Monate verlängert worden. „Das verschafft vielen Bürgern Luft, die sich bereits den 31. Juli als Stichtag für die Steuererklärung gemerkt hatten“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung für 2020 jetzt erst zum 31. Oktober abgeben. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der Montag darauf, also der 1. November 2021. Und in Bundesländern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist sogar erst am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022.
Die Pflicht eine Einkommensteuererklärung abzugeben trifft Selbstständige, Gewerbetreibende, oft auch Arbeitnehmer und zunehmend auch Rentner. Besonders ins Gewicht fällt, dass viele Bürger im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben, arbeitslos geworden sind oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten haben und deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Wie Versicherungen die Steuerlast mindern
Zahlungen für Versicherungen belasten zwar das Konto, auf die Steuerlast können sich aber positiv auswirken. Denn in bestimmten Fällen mindern die Beiträge die Steuerlast, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.
So können zum Beispiel Beiträge für Policen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, in der Regel unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören die Berufshaftpflicht- und die Arbeitsrechtsschutzversicherung sowie Unfallversicherungen, die nur bei Arbeitsunfällen greifen.
Auch Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Unter die Basisversorgung fallen unter anderem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungseinrichtungen und zur sogenannten Rürup-Rente.
Für das Jahr 2020 erkennt das Finanzamt 90 Prozent dieser Beiträge bis zu einer Bemessungsgrenze von maximal 25.046 Euro an. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich dieser Betrag.
Beiträge zur Riester-Rente werden gefördert
Die Riester-Rente wird in der Ansparphase durch Zulagen und Steuervorteile in Form eines Sonderausgabenabzugs vom Staat gefördert. Die jährliche Grundzulage beträgt bis zu 175 Euro. Die Kinderzulage beträgt bei vor dem Jahr 2008 geborenen Kindern 185 Euro pro Kind. Bei ab 2008 geborenen Kindern sind es 300 Euro pro Kind.
Der Sonderausgabenabzug in Höhe von maximal 2100 Euro wird dann gewährt, wenn er sich für den Steuerpflichtigen im Vergleich zur Gewährung von Zulagen als günstiger darstellt. Der Betrag verdoppelt sich auch hier bei zusammen veranlagten Ehepaaren, wenn beide zum begünstigten Personenkreis gehören. Die sogenannte Günstigerprüfung erfolgt dabei automatisch durch das Finanzamt.
Auch an sonstige Vorsorgeaufwendungen denken
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gibt es ebenfalls einen Sonderausgabenabzug. Neben der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen darunter auch Beiträge für eine Privat- sowie Autohaftpflichtversicherung sowie für eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind ebenfalls begünstigt.
Die absetzbare Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen liegt aber bei 1900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Beamte und Beamtinnen sowie 2800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten sind die für die Eheleute jeweils geltenden Beträge zu addieren. Der Haken: Die Höchstbeträge werden oftmals durch die Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft.