Was viele Riester-Rentner vielleicht nicht wissen: Sie müssen sich das angesparte Kapital nicht unbedingt als Rente auszahlen lassen.
Was viele Riester-Rentner vielleicht nicht wissen: Sie müssen sich das angesparte Kapital nicht unbedingt als Rente auszahlen lassen. imago images/Shotshop

Die Riester-Rente ist die Kritik geraten. Wegen der hohen Verwaltungsgebühren und niedriger Rendite raten nicht wenige Experten von solchen Verträgen ab. Aber ist die Riester-Rente wirklich so schlecht? Und was kann ich tun, wenn ich mein Geld künftig lieber anders anlegen will? Wie komme ich an das Geld aus dem Riester-Vertrag?

Eins vorweg: Riester-Verträge sind kündbar. „Da aber Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind, sollte man sich eine Kündigung gut überlegen“, rät Verbraucherschützerin Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Alternativ kann man Verträge ruhen lassen, wenn man Beiträge derzeit nicht zahlen kann oder will. Das kann eine Option sein – vor allem wenn man auf die bisher eingezahlten Beträge nicht sofort angewiesen ist. Und wie kommt man nun an sein Geld?

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Frühestens ab dem 60. beziehungsweise ab dem 62. Lebensjahr kommen Riester-Sparer in die sogenannte Auszahlphase – je nachdem, ob der Vertrag vor oder nach 2012 geschlossen worden ist. Manche Verträge können auch spätere Renteneintritte vorsehen.

Sparer sollten sich rechtzeitig vor Beginn der Auszahlung darüber Gedanken machen, wie das angesparte Kapital konkret zu ihnen zurückfließen soll. Am besten ist es, sich frühzeitig ein Angebot seines Versicherers oder seiner Bank einzuholen. Katharina Lawrence von der Verbraucherzentrale Hessen rät, für die fachmännische Bewertung einen Steuerberater aufzusuchen. Diese fünf Möglichkeiten gibt es:

Riester-Rente auszahlen per Verrentung

Laut der Zeitschrift Finanztest (8/2022) ist die Auszahlung des Riester-Geldes als lebenslange Rente die Standardvariante. Wer sich für diese Form der Auszahlung entscheidet, bekommt von seinem Vertragspartner monatlich eine festgelegte, versteuerte Rente überwiesen – bis zum Tod.

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Wie hoch die garantierte Rente ist, hängt davon ab, wie viel Kapital gebildet wurde, wie alt der Sparer bei Rentenbeginn ist und davon, wie kundenfreundlich der Anbieter das gebildete Kapital verrentet.

Finanztest zufolge müssen Kundinnen und Kunden, die sich für die Verrentung entscheiden, in der Regel sehr alt werden, um mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen ausbezahlt zu bekommen. Darum seien besonders die Verträge attraktiv, die vor Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung ins Plus drehen.

Aber nicht alleine die Rendite sei ausschlaggebend, sondern auch die persönliche Situation: Wer im Alter auf Zusatzeinkommen angewiesen ist, fährt selbst mit einer schlechten Riester-Verrentung gut.

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Riester-Rente auszahlen als Teilauszahlung

Wer auf einen Schlag viel Geld braucht, kann sich einen Teil des Riester-Guthabens auszahlen lassen. Bis zu 30 Prozent davon, ohne die staatliche Förderung zu verlieren, sagt Katharina Lawrence. Aber: Auch die Teilauszahlung wird versteuert. Die restlichen 70 Prozent des Kapitals werden dann verrentet.

Laut Finanztest sollten Versicherte anhand ihrer persönlichen finanziellen Situation entscheiden, ob ihnen die durch die Teilauszahlung reduzierte Rente ausreicht, um ihre laufenden Kosten zu decken.

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Im Alter in eine kleinere Wohnung ziehen? Beim Immobilienkauf kann das Kapital aus der Riester-Rente helfen.
Im Alter in eine kleinere Wohnung ziehen? Beim Immobilienkauf kann das Kapital aus der Riester-Rente helfen. dpa/Christin Klose

Riester-Rente als Investition in Wohneigentum

Ob Pflegeheim, seniorengerechter Umbau oder die kleinere Wohnung: Im Alter kann sich die Wohnsituation durchaus noch einmal verändern. Auch hier kann Riester-Geld helfen.

Lawrence zufolge ist es unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel möglich, das Kapital in den Kauf einer neuen, selbst genutzten Immobilie zu stecken oder damit ein bestehendes Immobiliendarlehen zu tilgen.

Wer möchte, kann mit dem Ersparten auch eine Immobilie senioren- oder behindertengerecht umbauen. Die Gesamtinvestition muss dann mindestens 20.000 Euro betragen, wenigstens die Hälfte davon muss für seniorengerechte Umbaumaßnahmen gemäß DIN 18040 verwendet werden. Außerdem lassen sich mit Riester-Geld etwa zertifizierte Dauerwohnrechte eines Senioren- oder Pflegeheims kaufen.

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Wer sein Riester-Guthaben für Wohneigentum einsetzen möchte, muss die Auszahlung des Geldes bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen. Mindestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase muss der vollständige Antrag dort gestellt worden sein. Katharina Lawrence rät, mindestens ein oder eineinhalb Jahre vor Riester-Renten-Start mit der Planung zu beginnen. Und: Auch wenn das Geld für Wohneigentum eingesetzt wird, muss es versteuert werden.

Riester-Rente auszahlen per Abfindung

„Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, in dem nur ein paar Tausend Euro drin sind, dann können Sie das Guthaben ausbezahlt bekommen“, sagt Katharina Lawrence. Das Stichwort lautet Kleinstbetragsrente. Das geht für errechnete Riester-Renten, die 2022 unter dem monatlichen Betrag von 32,90 Euro liegen. Der genaue Wert variiert von Jahr zu Jahr. Aber: „Nicht jeder Anbieter macht das oder muss das machen.“

Im Falle der Abfindung wird das ausbezahlte Guthaben versteuert. Finanztest rät, die Auszahlung der Abfindung, wenn möglich, auf den Beginn des ersten vollen Rentenjahrs zu verschieben. Die Einnahmen sind der Regel geringer, somit auch der persönliche Steuersatz.

Riester-Rente auszahlen per Kündigung

Eine Kündigung des Riester-Vertrags kurz vor Renteneintritt kostet Sparer sowohl sämtliche Zulagen als auch die Steuervorteile, die sie während der Riester-Einzahlungen genossen haben. Sie kann aber laut Finanztest in manchen Fällen sinnvoll sein. Etwa dann, wenn Sparer im Verhältnis zur Förderung viel selbst in den Vertrag eingezahlt und im Ruhestand eine hohe Steuerbelastung haben.

Nach einer förderschädlichen Kündigung besteuert das Finanzamt nur den Betrag, der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrig bleibt. Laut Finanztest in vielen Fällen sogar nur die Hälfte davon. Das gilt immer dann, wenn das Kapital erst ab dem 60. beziehungsweise 62. Geburtstag ausgezahlt wird und der Vertrag vor der Auszahlung mindestens zwölf Jahre lang gelaufen ist.