Energiesparen: Darf der Arbeitgeber mich ins Homeoffice schicken? Und bleibe ich dann auf meinen Mehrkosten sitzen?
Dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ins Homeoffice verbannen, damit sie in Bürogebäuden die Heizung runterdrehen können?

„Die Energiebilanz ist dann eine positive, wenn in den Büros nicht geheizt wird und [daheim] Räume genutzt werden, die sowieso geheizt werden.“ Mit diesem Satz brachte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Ende Juli mit Blick auf Energiesparmaßnahmen im Winter das verstärkte Arbeiten im Homeoffice ins Gespräch. Aber dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ins Homeoffice verbannen, damit sie in Bürogebäuden die Heizung runterdrehen können? Und wenn ich im Homeoffice arbeite, bekomme ich das Geld für die Mehrkosten für Heizung und Strom wieder?
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Darf der Arbeitgeber mich verpflichten, im Homeoffice zu arbeiten?
Ganz so einfach ist das nicht. Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, geht das nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. „Homeoffice ist für beide Seiten freiwillig“, so die Arbeitsrechtsexpertin. Grundsätzlich sind Arbeitgeber nämlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Habe ich ein Recht auf Arbeit im Homeoffice?
Leider nicht! Die gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, die während der Corona-Pandemie zeitweise bestand, ist bereits im März 2022 ausgelaufen. Wer lieber von zu Hause arbeiten möchte – etwa um Fahrtkosten zu sparen –, darf das nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Ein Anspruch auf Homeoffice besteht ohne entsprechende Vereinbarungen nicht.
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Wenn ich im Homeoffice arbeite, zahle ich dann nicht deutlich mehr für Strom, Heizung und Co?
Das kommt ganz auf Ihre Gewohnheiten an. Auch im Homeoffice kann man zum Beispiel – um die Heizung niedriger laufen zu lassen – einen dicken Pulli anziehen, statt im T-Shirt am PC zu sitzen. Wer trotzdem friert und einfach eine höhere Temperatur zum Arbeiten braucht, sollte unbedingt darauf achten, die Türen in der Wohnung geschlossen zu halten. Dann kann es im Arbeitszimmer ruhig ein, zwei Grad wärmer sein. Im Schlafzimmer kann dafür die Heizung unter Umständen aus bleiben.
Außerdem: Wer im Homeoffice arbeitet, spart sich die Kosten für den Fahrtweg. Je nach Distanz zum Büro kommen da schnell einige Hundert Euro an Spritkosten zusammen, die man nicht ausgeben muss, wenn das Auto stehen bleibt. Allerdings kann man dann natürlich auch nicht die Kilometerpauschale in der Steuererklärung geltend machen.
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Habe ich die Chance, das Geld für die Mehrausgeben im Homeoffice wiederzubekommen?
Auf jeden Fall. Zum einen beteiligt sich mancher Arbeitgeber an den Strom-, Telefon- oder Heizkosten. Fragen Sie einfach nach und finden Sie gegebenenfalls eine individuelle Lösung. Zum anderen beteiligt sich der Staat an den Mehrkosten im Homeoffice. Nämlich über die Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung. Bis zu 600 Euro gibt es da für jeden, der von zu Hause aus arbeitet – unter gewissen Umständen ist sogar noch mehr drin.
Die Homeoffice-Pauschale bringt fünf Euro für jeden Tag der Heimarbeit – allerdings begrenzt auf 120 Arbeitstage im Jahr. Bis zu 600 Euro bekommt man also zurück. Kleiner Haken: Derzeit ist die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 begrenzt. Es deutet sich allerdings an, dass sie verlängert, wenn nicht sogar ganz entfristet wird.
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Zudem drängen Gewerkschaften darauf, die Pauschale deutlich zu erhöhen. So schlägt Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), im Gespräch mit dem Merkur vor, die Homeoffice-Pauschale auf mindestens 1500 Euro zu erhöhen.
Wer zu Hause ein eigenes Büro hat, das auch ausschließlich als solches genutzt wird, kann auch hierfür Kosten geltend machen. Dann gibt es sogar noch mehr Geld bei der Steuererklärung zurück.
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