Finanz-Ratgeber

Elternunterhalt: Kinder müssen für ihre Eltern zahlen

Kinder sind unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Wie viel gezahlt werden muss, wird im Einzelfall berechnet und ist von mehreren Faktoren abhängig.

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Wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um das Alten- oder Pflegeheim zu bezahlen, werden die Kinder zur Kasse gebeten. Aber nicht immer.  
Wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um das Alten- oder Pflegeheim zu bezahlen, werden die Kinder zur Kasse gebeten. Aber nicht immer. Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Im Bundesdurchschnitt kostete ein Heimaufenthalt bei Pflegestufe 4 oder 5 laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts monatlich etwa 3350 Euro. Seit Januar 2017 kommen aus der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 4 im Monat 1775 Euro, bei Pflegegrad 5 gibt es 2005 Euro. Und der Rest? Den müssen Senioren selber bezahlen. Reicht die Rente nicht, springt das Sozialamt ein. Und holt sich das Geld unter Umständen bei den Kindern wieder. Der Elternunterhalt wird fällig. Doch längst nicht jeder kann belangt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Wenn Rente, Pflegeversicherung und das eigene Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um das Alten- oder Pflegeheim der Eltern zu bezahlen, trägt in der Praxis zunächst die öffentliche Hand die Kosten. Die Sozialämter holen sich einen Teil der Heimkosten jedoch von unterhaltspflichtigen Kindern zurück, sofern diese über ausreichende finanzielle Mittel beziehungsweise ein verwertbares Einkommen verfügen.

Bevor Kinder zur Kasse gebeten werden, müssen die Eltern allerdings ihre Rente, Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie ihr Barvermögen und sonstige Geldwerte bis auf eine Reserve von 5000 Euro pro Ehegatte einsetzen. Eine Lebensversicherung muss unter Umständen aufgelöst werden. Ein angemessenes Haus beziehungsweise eine Eigentumswohnung sind ausgenommen.

Was hat die Gesetzesänderung zum Jahresbeginn gebracht?

Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 wurde die Einkommensgrenze deutlich erhöht, ab der Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen. Entsprechend werden seit dem deutlich weniger Kinder für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern zur Kasse gebeten. Die neue Einkommensgrenze liegt bei 100.000 Euro brutto im Jahr.

Wer weniger Einkommen, aber viel Vermögen zum Beispiel an Immobilien besitzt, ist durch das neue Gesetz geschützt. Denn vorhandenes Vermögen wird bei der 100.000-Euro-Grenze nicht berücksichtigt.

Was ist, wenn man zusätzlich Unterhalt für Kinder oder Ex-Partner zahlen muss?

Dann hat die Zahlung dieses Unterhaltes Vorrang.

Was ist das sogenannte Schonvermögen?

Damit ist ein bestimmter Selbstbehalt gemeint, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, damit er infolge der Unterhaltspflicht nicht selber bedürftig wird. Zum Schonvermögen zählen in der Regel ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die von den Kindern selbst bewohnt wird. Das hat der Bundesgerichtshof am 7. August 2013 entschieden (Az.: XII ZB 269/12).

Ebenso werden Reserven für Reparaturen, Modernisierungen, Anschaffungen wie ein neues Auto oder Urlaube in der Regel nicht angefasst. Auch werden Rücklagen für die eigene Alterssicherung von rund fünf Prozent des Bruttoeinkommens zuzüglich vier Prozent Zinsen für Unterhaltszahlungen nicht herangezogen.

Aber: Es gibt keine allgemeingültigen Richtlinien zur Bestimmung des Schonvermögens. Im Zweifelsfall wird der genaue Betrag vor Gericht festgesetzt. Ein Spezialist für Unterhaltsrecht kann hier weiterhelfen.

Was ist mit dem Selbstbehalt?

Vom bereinigten Nettoeinkommen (errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen, das um bestimmte Verbindlichkeiten zu reduzieren ist und ist nicht identisch mit dem Nettoeinkommen aus der Gehaltsabrechnung) wird der Selbstbehalt abgezogen. Er berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2020. Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt von 2000 Euro zu (einschließlich 700 Euro Warmmiete). Ist er verheiratet, erhöht sich der Familienselbstbehalt auf derzeit monatlich auf 3600 Euro.

Die aktuelle Tabelle hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz jedoch noch nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass der Selbstbehalt noch stärker angehoben wird.

Wie viel müssen Kinder für Eltern im Pflegeheim zahlen?

Kinder müssen vom bereinigten und um den Selbstbehalt verminderten Nettoeinkommen die Hälfte an Elternunterhalt zahlen. Konkret bedeutet das zum Beispiel: Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 4800 Euro und einem Selbstbehalt von 2000 Euro für Unverheiratete ergibt sich ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 50 Prozent von 2800 Euro, also 1400 Euro im Monat.

Kann man den Unterhalt für Eltern ablehnen?

Nein. Auch gute Begründungen für die Ablehnung von Unterhaltszahlungen haben in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass Unterhaltspflichtige tatsächlich entlastet wurden. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Kinder sogar dann Unterhalt für ihre Eltern zahlen, wenn diese jahrzehntelang keinen Kontakt zu ihren Kindern hatten (BGH, Az.: XII ZB 607/12).

Was ist, wenn es Geschwisterkinder gibt?

Gibt es mehrere Kinder, die für Unterhaltszahlungen in Frage kommen, dann werden diese nicht einfach pro Kopf verteilt. Geschwister haften dann anteilig nach den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen für den Elternunterhalt. Der Geschwisterteil, der besser verdient, muss folglich in der Regel auch mehr Geld für den Elternunterhalt aufbringen. Übrigens: Auch, wenn nur eins von mehreren Kindern über der 100.000-Euro-Grenze liegt, muss dieses Kind nicht den vollständigen Unterhalt zahlen, sondern nur den anteiligen Betrag.

Muss ich den Fragebogen vom Sozialamt in jedem Fall ausfüllen?

Wer einen amtlichen Fragebogen zum Elternunterhalt bekommt, weil das Sozialamt vermutet, dass die Einkommensgrenze überschritten ist, ist verpflichtet zu antworten. Diese Auskunft kann sogar per Gerichtsbeschluss eingefordert werden. Wer unsicher ist, ob die Angaben über Einkünfte und Vermögenswerte richtig sind, sollte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.