Blitzer-Bußgeld anfechten

Einspruch lohnt sich: Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft

Der KURIER gibt nützliche Tipps und Ratschläge, wie man sich verhalten sollte, wenn das Blitzer-Foto ins Haus flattert, und wo die häufigsten Fehlerquellen bei den Bescheiden liegen.

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Geblitzt werden ist ärgerlich.
Geblitzt werden ist ärgerlich.imago images/HMB-Media

Einmal zu viel aufs Gaspedal gedrückt und schon geblitzt worden – wie ärgerlich. Dass das selbst umsichtigen Auto- und Motorradfahrern passiert – allein schon, weil es in Deutschland mit rund 4600 festen „Blitzern“ eine sehr hohe Kontrolldichte gibt –, tröstet da wenig. Dieses Wissen hilft schon eher: Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft und muss damit nicht bezahlt werden. Von einer durchschnittlichen Erfolgsquote bei ihren Einsprüchen von etwa 60 Prozent berichtet etwa die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der KURIER klärt die wichtigsten Fragen, worauf es ankommt, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man einen Bußgeldbescheid bekommen hat?

Einen Bußgeldbescheid muss man nicht fraglos akzeptieren und sofort bezahlen. Man hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang jedes Bescheids Einspruch dagegen einzulegen. Auf jeden Fall sollte der Bußgeldbescheid genau geprüft werden, am besten von einem Fachanwalt.

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Was sind die häufigsten Fehler bei Bußgeldbescheiden?

Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – sei es wegen fehlender Informationen oder Formfehlern. Immer dann bestehen beste Aussichten, dass der Bescheid zurückgenommen wird. „Ein Einspruch ist auch immer dann gerechtfertigt, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Betroffene den Verkehrsverstoß nicht begangen haben kann. Also genauer gesagt, er war zur Tatzeit nicht an dem besagten Ort“, erklärt Verkehrsanwalt Christian Janeczek aus Dresden.

Ein offensichtlicher Anfechtungsgrund liege aber auch dann vor, wenn der Bußgeldbescheid nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält oder rein formell nicht den Vorschriften entspricht. Das kann zum Beispiel die Offenlegung sämtlicher Beweismittel, die Einhaltung von Fristen seitens der Behörde oder die Richtigkeit der gezogenen Rechtsfolgen betreffen.

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Manchmal haben die Beweisfotos aber auch eine so schlechte Qualität, dass der Fahrer nicht einwandfrei identifizierbar ist. Auch dann stehen die Chancen sehr gut, dass der Betroffene um die angedrohte Strafe herumkommt.

Wie lange hat man Zeit für einen Einspruch?

14 Tage. Die Einspruchsfrist beginnt, sobald der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet. Wird nicht fristgemäß Einspruch eingelegt, ist der Bescheid rechtskräftig und auch ein Anwalt kann in der Regel nichts mehr dagegen tun.

Übrigens: Ein Urlaub schützt nicht vor dem Ablauf der Einspruchsfrist. Wer weiß, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn läuft, muss immer Vorsorge dafür treffen, dass rechtzeitig Einspruch eingelegt werden kann. Zum Beispiel, indem ein Nachbar oder Verwandter regelmäßig den Briefkasten leert. Ansonsten muss der Betroffene glaubhaft machen, dass die Überschreitung der Einspruchsfrist nicht sein Verschulden war. Und das klappt in der Regel nicht.

Worauf sollte man noch achten?

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erklärt, dass man sich gegenüber der Behörde nicht schon vor Eingang des Bußgeldbescheids äußern sollte. Das Problem: Oft werden dabei nämlich Angaben gemacht, die den Verdacht, dass man das vorgeworfene Verkehrsdelikt begangen hat, erst recht erhärten. Dann hat man kaum noch eine Chance, aus der Nummer wieder rauszukommen.

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Wann sollte man einen Anwalt einschalten?

Wer überzeugt ist, dass der Tatvorwurf gegen ihn unberechtigt ist, oder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg (ab 8 Punkten auf dem Konto ist der Führerschein weg) oder ein Fahrverbot vermeiden möchte, der sollte sich rechtzeitig einen Fachanwalt nehmen. „Er kann am besten und meist schon auf den ersten Blick einschätzen, ob und warum sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Nur ein Anwalt erhält schon im Vorwege Akteneinsicht, was für den weiteren erfolgreichen Verlauf des Verfahrens für den Mandanten von großer Bedeutung ist“, so der Experte. Eine kostenlose Erstbewertung ist zum Beispiel im Internet unter www.verkehrsrecht.de möglich.

Wie werden Bußgeldbescheide geprüft?

Zumeist durch einen von einem Anwalt beauftragen Sachverständigen. „Einerseits können rein technische Fehler dafür verantwortlich sein, andererseits kann die Messung durch eine nicht korrekte Aufstellung und Montage der Radarfalle oder den Messbeamten selbst verfälscht werden, wenn der nicht speziell im Umgang mit dem jeweiligen Blitzgerät geschult worden ist“, erklärt Verkehrsanwalt Janeczek. Das bekommt ein Sachverständiger in der Regel heraus.