Polizei  muss vor dem Chemie-Block auflaufen, um einen Platzsturm zu unterbinden.
Polizei  muss vor dem Chemie-Block auflaufen, um einen Platzsturm zu unterbinden. Patrick Skrzipek

Strafe muss sein. Das weiß beim BFC jeder. Doch das, was das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes dem Regionalligisten in einem schriftlichen Verfahren aufgebrummt hat, geht auf keine Kuhhaut mehr. Die Frage der Verhältnismäßigkeit scheint beim Verband – gelinde ausgedrückt – ein klein wenig aus den Fugen geraten zu sein. „Wir werden gegen das Urteil Berufung über unseren Vereinsanwalt René Lau einlegen“, verriet BFC-Wirtschafsratschef Peter Meyer dem KURIER.

Jetzt wird es zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Dynamo wurde von den Verbandsjuristen zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Zudem droht – Stichwort Bewährung – ein Geisterspiel, wenn es bis zum Ende der Spielzeit am 30. Juni 2022 irgendwelche weiteren Vorfälle geben sollte.

Der Verband reagierte mit dieser Entscheidung auf Vorfälle während der Meisterschaftspartie gegen die BSG Chemie Leipzig am 12. September. Damals hatten BFC-Fans nach dem Schlusspfiff unter anderem mehrfach gefährliche Gegenstände in Richtung der Leipziger Spieler und Betreuer geworfen. Zudem seien Chemie-Spieler rassistisch beleidigt und antisemitische Parolen skandiert worden. Dass diese aber schon auf den Rängen unterbunden worden waren oder die Gäste sich ihrerseits andauernde verbale Auseinandersetzungen mit emotionalen Dynamo-Anhängern geliefert hatten, fand in dem Urteil keine wirkliche Berücksichtigung.

Geisterspiel auf Bewährung bis Saisonende

Der NOFV wertete dies als fortgesetztes unsportliches Verhalten der BFC-Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst sowie als diskriminierendes Verhalten der Fans. Der BFC hat die Möglichkeit, von der Geldstrafe bis zu 4000 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus, Rechtsextremismus oder Antisemitismus zu verwenden. Dies müsste dem Verband bis zum 30. März 2022 nachgewiesen werden.

Ein Urteil gegen die Sachsen liegt derzeit noch nicht vor. Dabei haben die erwiesenermaßen ihr Scherflein mit zur Situation beigetragen. Die Krux bei dem Urteil liegt zudem im Kleingedruckten. Die Auflagen sehen unter anderem zusätzliches, externes Sicherheitspersonal vor. Da können im Lauf der Saison ganz schnell mal Kosten im mittleren, fünfstelligen Bereich auflaufen.

Alles etwas deftig, wenn man bedenkt, dass Dynamo seit über zehn Jahren und dem DFB-Pokalspiel gegen Kaiserslautern nicht mehr wirklich auffällig geworden ist. Nur zum Vergleich: Lok Leipzig wurde 2016 zu 3000 Euro Geldstrafe nach dem Derby gegen die U23 von RB verdonnert. Seinerzeit gab es Bierbecherwürfe und Feuerwerkskörper, die geflogen waren. Durch die Böller wurden sowohl ein Schiedsrichterassistent als auch Loks damaliger Teammanager René Gruschka verletzt.

Nach einem Derby im November 2017 wurden Lok und Chemie zu 12.000 bzw. 10.000 Euro verknackt. Zum Teil wegen Bierbecherwürfen auf BSG-Coach Dietmar Demuth, zum Teil wegen des Gebrauchs von Pyrotechnik. Die Partie musste mehrfach unterbrochen werden. Es kam zu zahlreichen Polizeieinsätzen. Auch weil auf einmal ein Sicherheitstor sperrangelweit offen gestanden hatte. Schon vor Beginn des Spiels hätten Lok-Fans bereits den Videowagen der Polizei mit Wurfgeschossen angegriffen. Zudem flossen in diese fünfstelligen Summen auch Vorkommnisse aus dem Hinspiel im Juli ein, als die Propstheidaer einen regelrechten Platzsturm im Bruno-Plache-Stadion entfacht hatten.

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