Jerome Boateng in München vor Gericht.
Jerome Boateng in München vor Gericht. dpa/Peter Kneffel

Fußballweltmeister Jérôme Boateng ist im Berufungsprozess um Prügelvorwürfe seiner früheren Lebensgefährtin erneut wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden.

Das Landgericht München I verurteilte den 34-Jährigen am Mittwochabend zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 10.000 Euro, womit Boateng als vorbestraft gilt, wie der Sportinformationsdienst SID berichtete. So wie zuvor das Amtsgericht war auch das Landgericht überzeugt, dass Boateng seine Ex-Freundin und Mutter seiner Zwillingstöchter während eines Karibikurlaubs vor drei Jahren verletzt und beleidigt hat. Boateng bestreitet die Vorwürfe.

Urteil des Landgerichts fiel härter aus

Das Urteil des Landgerichts fiel jetzt härter aus als das Urteil des Amtsgerichts im September vergangenen Jahres. Dieses hatte Boateng nur zu 60 Tagessätzen verurteilt; erst ab 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Damals lag Boatengs Einkommen aber noch deutlich höher, weshalb er nach dem alten Urteil statt jetzt 1,2 Millionen Euro hätte 1,8 Millionen Euro zahlen müssen.

Boateng-Verteidiger verlangte Freispruch und beklagte Vorverurteilung

Gegen das Ursprungsurteil waren Boateng und die Staatsanwaltschaft in die Revision gegangen. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Neuauflage eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren Gefängnis sowie 1,5 Millionen Euro Geldauflage. Boatengs Verteidiger verlangten hingegen einen Freispruch. Auch gegen das Urteil des Landgerichts kann der Fußballer noch einmal Rechtsmittel einlegen.

Die Ex-Lebensgefährtin musste einen "David-gegen-Goliath-Kampf" führen 

Darüber hinaus forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro, die unter anderem Opfer- und Frauenhilfsorganisationen zu Gute kommen sollten. Die Nebenklage schloss sich den Forderungen an und sprach von einem „David-gegen-Goliath-Kampf“, den ihre Mandantin gegen ihren berühmten Ex-Freund führen müsse.

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Die Verteidigung von Boateng verlangte hingegen einen Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung. Boateng sei jemand, „der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist“, sagte sein Anwalt Peter Zuriel. „Eine prominente Person kann sich nicht in derselben Weise verteidigen wie es ein 0815-Mensch tun würde.“