Familie-Ratgeber
So viel Taschengeld sollten Sie Ihren Kindern wirklich geben
Wann ist der richtig Zeitpunkt für das erste Taschengeld? Wofür darf der Nachwuchs es ausgeben? Und was ist, wenn Eltern mit dem Einkauf so gar nicht glücklich sind? Ein paar Regeln und Empfehlungen im Überblick.

Die neuste Zeitschrift muss es sein. Oder die Tüte Gummibärchen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen stehen der Kino-Besuch oder das coole Shirt, das der Kumpel hat, ganz hoch im Kurs. Wenn der Nachwuchs Geld hat – ob es das Taschengeld ist oder der heimlich zugesteckte Fünfer von Oma –, wird oft nicht lange gespart, sondern eingekauft, was das Budget hergibt. Und manchmal auch darüber hinaus. Doch auch wenn Kinder bereits ab einem Alter von sieben Jahren eingeschränkt geschäftsfähig sind, ist ihnen nicht alles möglich. Was sie von ihrem Taschengeld kaufen dürfen und was passiert, wenn die Eltern mit dem Einkauf nicht einverstanden sind – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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Sind Einkäufe von Kindern rechtlich wirksame Verträge?
Besitzen Kinder Bargeld – für einen bestimmten Zweck (z. B. Brötchen vom Bäcker holen) oder zur freien Verfügung –, dürfen sie mit diesem rechtskräftige Kaufverträge schließen. Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren können ohne Zustimmung der Eltern allerdings lediglich im Rahmen der freien Verwendung des Taschengeldes („Taschengeldparagraf“ § 110 BGB) etwas kaufen. Das ist ohne Einwilligung der Eltern nur dann möglich, wenn die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann. Dabei spielt der Preis eine entscheidende Rolle. Der Einkauf darf nicht teurer sein, als die Höhe des für das Kind erwartungsgemäß zur Verfügung stehenden Taschengeldes. Im Klartext heißt das, dass die Siebenjährige die Bonbons für zwei Euro eigenständig kaufen darf, einen Fernseher aber nicht.
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Dürfen Kinder im Internet bestellen?
Weil ein Einkauf im Internet nicht sofort bezahlt werden kann, sind online geschlossene Verträge in der Regel unwirksam. Eltern müssen bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Erteilen sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Die Eltern können die Rückerstattung der Kaufsumme verlangen, müssen aber natürlich bereits zugeschickte Waren zurückgeben. Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.
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Dürfen Kinder vom Taschengeld selbstständig Abos abschließen?
Nein, nicht ohne Einverständnis der Eltern. Denn auch Abos – sei es für ein Spiel auf dem Handy oder die Lieblingszeitschrift – werden nicht sofort und umgehend vom Taschengeld bezahlt. Flattern also Rechnungen ins Haus, bei denen sich herausstellt, dass das Kind ohne elterliche Genehmigung ein Abo abgeschlossen hat, kann man die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist es ratsam, dem Unternehmen die Sachlage kurz zu erklären und darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht und insoweit von künftigen Mahnungen und Rechnungen Abstand genommen werden soll.

Dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld ein Konto eröffnen und mit Karte zahlen?
Auch bei der Eröffnung eines Kinderkontos bedarf es der Zustimmung der Eltern und eine entsprechende Unterschrift unter einem Vertrag. Dabei sollten Eltern vor allem darauf achten, was der Nachwuchs mit der Geldkarte anstellen kann und darf, raten Experten der Arag. Ein Dispokredit ist bei Kinderkonten nicht eingeräumt. Das sichert jedoch nicht in jedem Fall, dass Kinder und Jugendliche durch die Zahlung per Geldkarte nur so viel ausgeben, wie sie tatsächlich zur Verfügung haben. Meist wird bei Kartenzahlungen im Handel nur geprüft, ob die Karte gesperrt ist. Eine Deckungsabfrage findet meist nicht statt, sodass der junge Kunde sein Konto theoretisch überziehen kann. Er bekommt also die Ware, aber die Lastschrift wird abgewiesen und es folgt eine Rücklastschrift. Dafür müssen Bankkunden Gebühren zahlen. Tipp an die Eltern: Kontrollieren sie regelmäßig zusammen mit ihren Kindern den Kontostand, um einen Überblick zu behalten.
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Welche Regeln gelten für Eltern bezüglich des Taschengeldes?
„Entscheidend ist, dass Eltern Taschengeld nicht vom Verhalten des Kindes abhängig machen und es regelmäßig bezahlen“, erklärt Ursula Winklhofer vom Deutschen Jugendinstitut und ergänzt: „Das Taschengeld sollte für die persönlichen Wünsche der Kinder zur Verfügung stehen.“ Sie rät Eltern, die Ausgaben nicht zu kontrollieren.