Einkommensschwache Haushalte bekommen höhere Mietzuschüsse.
Einkommensschwache Haushalte bekommen höhere Mietzuschüsse. Foto: Sabine Gudath

Für einkommensschwache Haushalte treten am 1. Juli neue Mietrichtwerte in Kraft. Das bedeutet, dass Jobcenter und Sozialämter bei der Übernahme der Wohnkosten für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr Geld bezahlen. Grund für die Anhebung der Mietrichtwerte ist der neue Berliner Mietspiegel, der im Mai in Kraft getreten ist und eine Anhebung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 1,1 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2019 ausweist.

Belief sich die durchschnittliche Miete in Berlin im Jahr 2019 laut Mietspiegel auf 6,72 Euro je Quadratmeter, so beträgt sie nun 6,79 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (kalt). Die Mietrichtwerte, die sich am Mietspiegel orientieren, werden entsprechend angepasst. Für einen Einpersonenhaushalt steigt der Richtwert von bisher 421,50 Euro auf 426 Euro – und zwar für die monatliche Bruttokaltmiete, also die Miete ohne Heizung und Warmwasser. Für einen Zweipersonenhaushalt steigt der Mietrichtwert von 495 auf 500,40 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind von 509,60 Euro auf 515,45 Euro. Ein Dreipersonenhaushalt hat künftig Anspruch auf die Übernahme von Wohnkosten in Höhe von 634,40, ein Vierpersonenhaushalt auf 713,70 Euro und ein Fünfpersonenhaushalt auf 857,82 Euro. Für jeder weitere Person im Haushalt erhöht sich der Mietrichtwert um 100,92 Euro.

Mehr Geld für Sozialwohnungen

Bei der Berechnung der Mietrichtwerte wurde zugrunde gelegt, dass eine Person Anspruch auf eine Wohnung mit 50 Quadratmetern hat. Zwei Personen stehen 60 Quadratmeter zu, einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind 65 Quadratmeter. Einem Dreipersonenhaushalt werden 80 Quadratmeter Wohnfläche zugebilligt, einem Vierpersonenhaushalt 90 Quadratmeter und einem Fünfpersonenhaushalt 102 Quadratmeter. Bei den kalten Betriebskosten wurde ein durchschnittlicher Wert in Höhe von 1,68 Euro pro Quadratmeter zugrunde gelegt – als Fortschreibung der Betriebskosten im Mietspiegel 2019. Die Erhöhung der Mietzuschüsse stärkt einkommensschwache Haushalte und ist angesichts der Pandemiesituation wichtiger denn je“, sagt Sozialsenatorin Elke Breitenbach

In Sozialwohnungen erhalten die Mieter höhere Zuschüsse – die Richtwerte können hier nach Angaben der Senatsverwaltung für Soziales um zehn Prozent überschritten werden. Dies gilt solange die Wohnung der Sozialbindung unterliegt. Grund für die höheren Richtwerte sind die vergleichsweise hohen Mieten in Sozialwohnungen. Sie beliefen sich Ende 2020 auf 6,72 Euro je Quadratmeter, wobei kalte Betriebskosten in Höhe von 2,06 Euro je Quadratmeter anfielen. Die durchschnittliche Bruttokaltmiete im sozialen Wohnungsbau beträgt damit 8,78 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Sie ist damit höher als die auf Grundlage des Mietspiegels errechneten Kaltmieten für den frei finanzierten Wohnungsbau. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Richtwert für die frei finanzierten Wohnungen auf Basis der Mieten in einfacher und mittlerer Wohnlage ermittelt wurde. Das bedeutet: Wohnungen in guter Wohnlage gelten für einkommensschwache Haushalte nicht als angemessen.