Auch in den Berliner Zoo dürfen nur Geimpfte und Genesene. Das gilt auch für den Tierpark.
Auch in den Berliner Zoo dürfen nur Geimpfte und Genesene. Das gilt auch für den Tierpark. dpa

Die 2G-Regeln werden in Berlin ausgeweitet: Nicht nur, wer in Restaurants, ins Kino oder zum Friseur gehen will, muss geimpft oder genesen sein. Die neuen Maßnahmen gelten jetzt auch für den gesamten Zoo und Tierpark.

Noch vor wenigen Tagen hieß es in einer Pressemitteilung seitens des Senats, dass die verschärfte 2G-Regelung nur für den Aufenthalt von Besuchern in geschlossenen Räumlichkeiten – etwa für die Tierhäuser und das Aquarium. Nach der Veröffentlichung des genauen Regelwerkes im Internet stellte am Montag der Zoo klar: In den Zoologischen Garten und in den Tierpark dürfen derzeit generell nur Geimpfte und Genesene.

2G-Regel für Zoo und Tierpark: DIESE Ausnahmen gelten

Einzige Ausnahme: In die Einrichtungen dürfen nur Personen, die  aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder jünger als 18 Jahre sind. Diese müssen einen Negativtest vorweisen. An den Haupteingängen der Hauptstadtzoos werden die jeweiligen Nachweise kontrolliert.

Das müssen Zoo- und Tierpark-Besucher beider 2G-Regel beachten: Ein großer Teil der Tierhäuser im Zoo und Tierpark können weiterhin besucht werden, auch das gastronomische Angebot bleibt geöffnet. „In den Außenbereichen besteht keine generelle Mundschutzpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen“, sagt Zoo- und Tierpark-Sprecherin Christiane Reiss. In allen geschlossen Räumen – in den Tierhäusern und dem Aquarium sowie in der Gastronomie – ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes jedoch vorgeschrieben.