Zoff im Camper-Paradies: Ein Selfie verriet den Brandstifter
Bernd N. bekam Bewährungsstrafe. Er hatte den Wohnwagen seines Nachbarn angezündet.

Ein neuer Camper sorgte bald für Zoff - am Ende stand seine mobile Bude in Flammen. Dumm gelaufen für den Täter: Seine eigenen Handy-Fotos überführten ihn.
Dauer-Camper Bernd N. (63) nun als Brandstifter vor Gericht. Der Baggerfahrer aus Wedding kleinlaut: „Herr T. hielt sich nicht an die Regeln, sollte den Platz verlassen.“ Das habe T. „dreimal schriftlich“ bekommen. T. blieb. Bernd N. (Namen geändert): „Dann wollte ich die Sache in die Hand nehmen.“
Lesen Sie auch: Verbrannten Rasen retten: So kriegen Sie ihn nach der Mega-Hitze wieder fit >>
Bernd N. ist auch im Winter auf dem Platz in Pankow – wie etwa 20 weitere Camper. An einem Februarabend ärgerte er sich wieder einmal über den Neuen.
Der Angeklagte: „Er fügte sich nicht in die Gemeinschaft ein, zahlte nicht seinen Grundsteueranteil, beteiligt sich nicht an den Kosten für den Strom übers Dieselaggregat.“ Und zu Silvester hätten T. und dessen Kumpels rücksichtslos geböllert. N.: „Mein Hund zitterte danach ohne Ende.“ Das Tier habe sich nicht erholt davon – „ich musste den Hund einschläfern lassen“.
Mit Grillanzünder steckte Bernd N. den Wohnwagen an und machte ein Selfie

Mit Grillanzünder schlich N. zum Wohnwagen von T. – „ich hatte mich vorher vergewissert, dass niemand drin ist.“ Er legte das Teil auf einen Reifen, zündete es an. Ein Handy-Foto von dem zunächst kleinen Feuer schoss er noch – und aus Versehen ein Selfie, das ihn schadenfroh zeigt.
Schnell breiteten sich die Flammen aus. Die Feuerwehr wurde alarmiert und löschte. Der Wohnwagen aber brannte komplett aus. Zum Glück wurde niemand verletzt.
Lesen Sie auch: Erst große Klappe, jetzt vor Gericht: Dieser Reichstag-Rambo legte sich mit der Berliner Polizei an>>
Am Tatort gab sich N. ahnungslos: „Ich war bei einem Kumpel.“ Die Polizei aber stieß auf die belastenden Handy-Fotos. N. reuig zur Richterin: „Tut mir leid. Es war die völlig falsche Methode, jemanden zu vertreiben.“
Der Verteidiger: „Da ist ein Fass übergelaufen.“ Eine spontane Tat mit 1,8 Promille intus. Urteil: Wegen schwerer Brandstiftung 14 Monate Haft auf Bewährung.