(Archivbild) Menschen inspizieren einen zerstörten Panzer der russischen Armee westlich von Kiew. Ein solches Wrack soll jetzt als Protest gegen den Krieg vor der russischen Botschaft in Berlin-Mitte aufgestellt werden. 
(Archivbild) Menschen inspizieren einen zerstörten Panzer der russischen Armee westlich von Kiew. Ein solches Wrack soll jetzt als Protest gegen den Krieg vor der russischen Botschaft in Berlin-Mitte aufgestellt werden.  dpa/Sergei Chuzavkov/SOPA Images via ZUMA Press Wire

Nun kommt er wahrscheinlich doch: der in der Ukraine zerstörte russische Panzer. Der Bezirk Mitte muss seine Aufstellung genehmigen, nachdem dies von der Behörde im Sommer abgelehnt worden war. Am Dienstag hat dazu das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Geklagt hatten die Betreiber des Museums Berlin Story Bunker, Enno Lenze und Wieland Giebel.

Bereits im Juni war beim Bezirksamt die zweiwöchige Aufstellung des Panzerwracks vor der Botschaft beantragt worden. Die Behörde lehnte dies jedoch zunächst mit der Begründung ab, dass in dem Wrack „wahrscheinlich Menschen gestorben“ seien. Daher sei die Ausstellung nicht angemessen. Zudem berühre sie die außenpolitischen Interessen Deutschlands. Eine Genehmigung könne deshalb nur nach Gesprächen mit der Berliner Landesregierung beziehungsweise der Bundesregierung erteilt werden.

Gegen diese Entscheidung stellten die Museumsmacher einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Das Bezirksamt argumentierte daraufhin ergänzend, dass es sich bei der Aktion nicht um Kunst handle. Auch werde der Fußgänger- und der Fahrzeugverkehr behindert, weil mit Menschenansammlungen zu rechnen sei. Zudem belaste die Aufstellung Geflüchtete.

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Gericht: Panzerwrack vor russischer Botschaft – von der Meinungsfreiheit gedeckt

Mit ihrem hiergegen gerichteten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht hatten die beiden Initiatoren des Projekts jedoch Erfolg. Zwar könnten die beiden nicht beanspruchen, dass das Wrack unmittelbar vor der russischen Botschaft aufgestellt werde. Denn die Mittelpromenade der Straße Unter den Linden sei „aller Voraussicht nach dort nicht für eine Belastung mit einem Gewicht von 40 Tonnen ausgelegt“.

Es besteht jedoch laut Gericht ein Anspruch darauf, den Panzer auf einem gesperrten Teilstück einer Nebenstraße aufzustellen. Ob es sich bei der Aktion um Kunst handle, sei dabei „unerheblich“, erklärte die Kammer. Sie falle als „Meinungskundgabe“ unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Der Erteilung der Genehmigung stünden zudem keine straßenrechtlichen Gründe entgegen, weil die Nebenstraße an der fraglichen Stelle für Fahrzeuge gesperrt sei.

Bezirksamt kann Einspruch einlegen

Die zeitlich befristete Aufstellung wirke sich zudem nicht auf den Gesamteindruck der Denkmale aus, hieß es weiter. Gründe der Pietät und der außenpolitischen Interessen Deutschlands seien außerdem keine „straßenrechtlich relevanten Belange“. „Gewonnen“, twitterte Lenze nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.