Neue Lockdown-Regeln: Wirrwarr um Ruhetag! Wird der Gründonnerstag zum Feiertag?
Berliner Unternehmen sind verunsichert über die Ruhetag-Regelung. Auch beim Thema Osterurlaub gibt es jede Menge Fragen.

Die neuen Lockdown-Regeln, die am Montag in der Runde der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin beschlossen wurden, sorgen in Berlin für Unruhe. Vor allem herrscht Unklarheit darüber, wie mit den zusätzlichen „Ruhetagen“ zu Ostern umgegangen werden soll. Wird der Gründonnerstag nun in der Hauptstadt zum Feiertag?
Niemand weiß genau, welche Regelungen für den Ruhetag gelten
Laut dem Beschluss wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um mittels drastischer Kontaktreduzierungen ein exponentielles Ansteigen der Infektionen zu verhindern. Daher wurden der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Ostersonnabend) 2021 als einmalig als Ruhetage definiert. Bis einschließlich 5. April soll das öffentliche Leben heruntergefahren werden. Nur der Lebensmittelhandel soll am Ostersonnabend öffnen, nicht aber am Gründonnerstag.
Ob Berliner Unternehmen an diesem Tag nun öffnen dürfen, ist derzeit bei den Arbeitgebern unklar. Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK Berlin) häuften sich daher am Dienstagmorgen die Anrufe der Chefs ihrer 300.000 Mitgliedsfirmen, so eine Sprecherin. Eine Auskunft konnte der Verband nicht geben. „Auch bei uns weiß man noch nicht, was mit der Ruhetag-Regelung für den Gründonnerstag gemeint ist“, sagt die Sprecherin.
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Die Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg (UVB) gehen davon aus, dass Firmen am Gründonnerstag arbeiten können. Doch wie sieht es etwa mit Arztpraxen aus? Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) lässt dies prüfen. Möglich, dass auch die Praxen am Gründonnerstag geschlossen haben. Einzig die Impfzentren sollen offen bleiben.
Müssen die Berliner Firmen am Gründonnerstag arbeiten?
Genau das ist derzeit die Streitfrage. Eine Ruhetagregelung gebe es im Arbeitsrecht nicht, so Markus Mingers, Anwalt für Arbeitsrecht. Der Ruhetag sei eine arbeitszeitliche Regelung. Etwa in der Gastronomie, wenn Lokale sonntags öffnen, dafür an einem Werktag, meistens montags, schließen. „Der Ruhetagbeschluss der Ministerpräsidentenkonferenz ist juristisch nichts Halbes und nichts Ganzes. Man schlägt mit dem Ruhetag einen Quasi-Feiertag vor“, sagt Mingers dem KURIER.
Feiertage seien Ländersache. Sie müssen entscheiden, wie mit dem Gründonnerstag umgegangen wird. „Entweder, es wird wie immer gearbeitet, was dann den Kontaktbeschränkungen und dem damit verbundenen Schließen der Geschäfte widerspräche“, sagt der Anwalt. „Oder der Tag wird zum bezahlten freien Tag für Arbeitnehmer erklärt, der dann auf Kosten der schon durch die Corona-Krise genug gebeutelten Unternehmer geht.“ Notfalls müssten sogar die Landesparlamente einer Ruhetags-Regelung zustimmen, so Mingers. Der Senat wolle nun mit dem Bund klären, wie beim Thema Ruhetag rechtlich zu verfahren sei.

Kann ich meinen Osterurlaub rückgängig machen?
Da laut neuem Lockdown-Beschluss die Deutschen nicht verreisen sollen, käme nun für so manchen Arbeitnehmer eine Verlegung des geplanten Osterurlaubs infrage. „Doch der Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen, kann auf die Einhaltung des genommenen Urlaubs bestehen“, sagt Anwalt Mingers.
Kann ich von einer bereits gebuchten Reise zurücktreten?
„Es hängt von sehr vielen Faktoren ab, wie der Frage, wo die Reise hingehen sollte (Risiko-/Nicht-Risiko-Gebiet), Individual- oder Pauschalreise. Ein Rücktritt/Storno bei Pauschalreisen ist immer möglich, aber Stornogebühren müssen gezahlt werden“, sagt eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale Berlin. Günstiger sei es eventuell, Storno- oder Corona-Versicherungen bei Reiseveranstaltern abzuschließen. Alternativ könne mit dem Veranstalter wegen einer Kulanzregelung Kontakt aufgenommen werden.
Muss man einen Gutschein akzeptieren?
Zwangsgutscheine bei Pauschalreisen und Flügen seien unzulässig, das Geld müsse zurückgezahlt werden, so die Verbraucherberaterin. Wer eine private Ferienwohnung gebucht hat, muss auf eine Kulanzregelung hoffen, notfalls auch einen Gutschein akzeptieren.
Darf ich verreisen?
Reisen kann man überall hin, man findet nur keine Unterkunft. Denn Hotels und Ferienwohnungen bleiben auch Ostern in allen Bundesländern für Touristen geschlossen. Die Einzelheiten sind in den Länderverordnungen geregelt. „Innerhalb des eigenen Landes kann derzeit laut Beschluss nicht zu touristischen Zwecken gereist werden. Es gilt für touristische Zwecke ein Übernachtungsverbot in Deutschland“, so ein Sprecher des Deutschen Reiseverbandes.
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Reisen ins Ausland sind nach wie vor eingeschränkt möglich, etwa nach Mallorca. Die Baleareninsel ist laut Robert-Koch-Institut kein Risikogebiet mehr. Die nachträgliche Quarantäne entfällt, Reisende müssen sich aber testen lassen. „Flüge nach Mallorca beispielsweise mit Condor und Eurowings heben täglich von allen großen deutschen Flughäfen ab. Es gibt noch Flüge“, erklärte ein Sprecher von Alltours Flugreisen GmbH.
Darf mein Chef Reisen ins Risikogebiet verbieten?
Reisen in Risikogebieten wie nach Griechenland sind möglich. Allerdings müssen Rückkehrer in die Quarantäne. Das kann finanzielle Nachteile bedeuten. „Reist ein Arbeitnehmer bewusst in ein Risikogebiet, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Lohn während der Quarantänezeit zu zahlen“, sagt Verbraucheranwalt Markus Mingers.