Ausschüsse an die Parteien verteilt
Wird ja Zeit: Abgeordnetenhaus fängt mit der Arbeit an
Das Parlament wird Donnerstag seine Ausschüsse einsetzen, Ältestenrat hat beschlossen, welche Parteien jeweils den Vorsitz bekommen

Dreieinhalb Monate nach der Abgeordnetenhauswahl ist das Berliner Parlament noch immer nicht richtig tätig, jetzt soll es aber losgehen: Am Donnerstag werden die Ausschüsse, in denen die Themen der Berliner Landespolitik detailliert beraten werden, bei der Plenarsitzung eingesetzt. Vom 19. Januar an werden sie dann zusammentreten.
Dass die Ausschüsse erst jetzt ihre Arbeit beginnen, liegt unter anderem daran, dass ihre Themenfelder den entsprechenden Senatsressorts angeglichen werden. Der Senat war aber erst mit der Wahl von Franziska Giffey (SPD) zur Regierenden Bürgermeisterin am 21. Dezember gebildet worden. Lediglich der Hauptausschuss als Wächter der Finanzen wurde bereits eingesetzt.
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Der Ältestenrat hat nun am Dienstag beschlossen, welcher Ausschussvorsitz welcher Fraktion zufällt - je stärker die Fraktion, desto mehr Vorsitzende stehen ihr zu. Weil SPD, Grüne und CDU allerdings nicht weit auseinanderliegen, sind es jeweils vier für sie, drei für die Linke und je einer für AfD und FDP. Die endgültige Entscheidung fällt am Donnerstag jedoch das Plenum, das am 4. November erstmals in neuer Zusammensetzung zusammengetreten war.
- Hauptausschuss (30 Mitglieder)
- Bildung, Jugend und Familie (21)
- Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien (18)
- Sport (18)
- Inneres, Sicherheit und Ordnung (23 Mitglieder)
- Kultur und Europa (23)
- Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (23)
- Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz (18)
- Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung (18 Mitglieder)
- Petitionsausschuss (12)
- Verfassungsschutz (11)
- Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (22)
- Integration, Arbeit und Soziales (22 Mitglieder)
- Mobilität (18)
- Wissenschaft und Forschung (12)
- Wirtschaft, Energie und Betriebe (18 Mitglieder)
- Digitalisierung und Datenschutz (12 Mitglieder).
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Den Fraktionen steht in den Ausschüssen eine Mitgliederzahl entsprechend ihrer Gesamtstärke zu. Das reicht von 3 SPD -2 Grüne - 2 CDU - 2 Linke -1 AfD - 1 FDP im kleinsten Ausschuss (Verfassungsschutz) bis zum Verhältnis 8-7-6-5-2-2 im größten, dem Hauptausschuss. Ihren Vorsitzenden wählen die Ausschussmitglieder dann idealerweise aus der Fraktion, der der Vorsitz zugebilligt wurde.