Fall wird neu aufgerollt

Wird der Tod von Fabien je gesühnt?

Neuer Prozess soll klären, warum ein Polizeiwagen in das Auto der jungen Frau raste.

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Die Eltern stellten im Gerichtssaal das Bild ihrer toten Tochter Fabien auf.<br>
Die Eltern stellten im Gerichtssaal das Bild ihrer toten Tochter Fabien auf.
Pressefoto Wagner

Mit nur 21 Jahren wurde Fabien Martini aus dem Leben gerissen. Der Todesfahrer: Ein Hauptkommissar. Der Horror-Crash wird nun erneut vor Gericht aufgerollt.

Die Eltern von Fabien kamen wieder mit einem gerahmten Foto ihrer geliebten Tochter. Britta Martini (50) und Christian Martini (51) waren bitter enttäuscht nach dem Urteil der ersten Instanz. Auf 14 Monate Haft auf Bewährung gegen den Polizeibeamten Peter G. (53) hatte das Amtsgericht Tiergarten entschieden.

Alle Seiten legten Berufung ein: Der Angeklagte, der auf Freispruch gehofft hatte, die Eltern, die den Todesfahrer hinter Gittern sehen wollen, und die Staatsanwaltschaft.

Der Horror-Crash am 29. Januar 2018 gegen 13 Uhr. Mit Blaulicht und Martinshorn waren G. und sein Beifahrer in Mitte mit bis zu 132 km/h unterwegs. Ein Einsatz. In der Grunerstraße schoss der Wagen aus dem Tunnel. Ein Zeuge im ersten Prozess: „Ich dachte, der hebt gleich ab.“ Fabien im weißen Renault Clio wechselte gerade die Fahrspur, wollte auf dem Mittelstreifen einparken.

Der Tod kam rasend schnell

Der Tod kam rasend schnell: Mit 91 Kilometern pro Stunde krachte das Polizeiauto in den Kleinwagen der jungen Frau. Sie verstarb noch am Unfallort.

Der Richter im ersten Prozess: „Mit 130 km/h tagsüber in der Innenstadt – das geht gar nicht, ist absolut fahrlässig, eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht. Ein Einsatzbefehl rechtfertigt nicht alles.“ Und: „Fabien Martini hatte keine Chance.“

Der Fall sorgte auch wegen Verdacht auf Alkohol am Steuer für Aufsehen. Ärzte sollen kurz nach dem Unfall bei G. etwa ein Promille im Blut festgestellt haben. Doch die Probe war nicht auf Veranlassung der Polizei gemacht worden. Die Patientenakte sei später rechtswidrig beschlagnahmt worden, entschied ein Gericht. Sie durfte nicht als Beweismittel verwertet werden. Und G. gab die Akte nicht frei.

Polizist G. hüllte sich wie im ersten Prozess in Schweigen – er sei „persönlich und beruflich tiefgreifend beeindruckt“. Über weiter ließ er über seinen Anwalt mitteilen: „Es tut mir unendlich leid, ich kann es nicht rückgängig machen.“ Fortsetzung: 20. September.