Wir haben’s ja! Mitten in der Krise genehmigen sich Berlins Abgeordnete höhere Diäten
Bei der Diätenerhöhung für Abgeordnete soll es nicht bleiben. Sie bekommen auch für andere Sachen mehr Geld.

Wir haben’s ja! Eigentlich sollten Abgeordnete mit gutem Beispiel vorangehen, denn auch ständig steigende Einkommen treiben die Inflation – ein Teufelskreis. Trotzdem genehmigen sich Berlins Volksvertreter jetzt noch einen kräftigen Schluck aus der Pulle und bekommen höhere Diäten – ausgerechnet in der heißen Omikron-Phase.
Laut B.Z. sollen die Diäten für die 147 Volksvertreter ab diesem Monat um 125 auf monatlich 6657 Euro steigen. Das ist ein Aufschlag von 1,9 Prozent. „Wegen der Pandemie hatten Brandenburger Politiker dagegen für das laufende Jahr auf eine Anhebung verzichtet – bei ihnen hätte sie wegen der höheren Ausgangs-Diät sogar 163 Euro mehr im Monat ausgemacht“, so das Blatt. Trotz Erhöhung in der Hauptstadt liege die Berliner Diät im bundesweiten Vergleich allerdings nur im unteren Mittelfeld.
Das ist aber nicht ausschlaggebend, denn bei der Diäten-Erhöhung soll es laut B.Z. nicht bleiben. Künftig soll es für die neu gewählten Abgeordneten einfacher sein, auf dem teuren Mietenmarkt Büros zu bekommen. So dürfe künftig für bis zu 1500 Euro/brutto (warm) angemietet werden. Einschränkend sei dazu gesagt: Prachtbüros dürfen das nicht werden, die Räume müssen kleiner als 100 m² sein, und es müsse immer auf den Cent genau abgerechnet werden – bislang hatte es pauschal 1000 Euro gegeben.
Besonders umstritten ist die Regelung der Altersbezüge der Abgeordneten
Auch für mehr Personal werde gesorgt: Jeder Abgeordnete könne statt drei jetzt bis zu vier Mitarbeiter und Studenten anstellen. Dafür würden seine monatlichen Personalmittel von 4658 auf 6930 Euro steigen. „Die bisherige Summe entsprach einer Vollzeitstelle (TdL Entgeltgruppe 3), künftig sind es umgerechnet 1,5 Vollzeitstellen“, so die B.Z.
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Christian Hochgrebe von der Berliner SPD erklärt:„ Über die Diäten – also was eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter ,verdient‘ – und auch welche Rentenansprüche sie oder er erwirbt, wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Die Abgeordnetenentschädigung in Berlin richtet sich nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin.“ Und weiter: „Eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung erfolgt jährlich zum 1. Januar und ermittelt sich aus der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen in Berlin. Von diesem Brutto-Betrag gehen also die Steuern ab, ferner müssen Sozialversicherungen hiervon gezahlt werden (z. B. Krankenversicherung).“
Auf Antrag eine einmalige Abfindung für Abgeordnete
Besonders umstritten ist die Regelung der Altersbezüge der Abgeordneten: Berliner Abgeordnete erwerben normalerweise nach knapp 9-jähriger Amtszeit eine gestaffelte Anwartschaft auf eine Altersversorgung in Höhe von 35 bis 65 Prozent der Diäten, je nachdem, wie lange die Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus bestanden hat. Vom 11. Jahr bis zum 20. Jahr der Mitgliedschaft erhöht sie sich jedes Jahr um 3 Prozent. Diese Altersversorgung würde dann ab dem 63. Geburtstag gezahlt werden. Sie beträgt von etwa 2188 Euro bis maximal 4062 Euro monatlich.
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Hochgrebe: „Sollte ich kürzer als neun Jahre dem Berliner Abgeordnetenhaus angehören, erhalte ich anstelle dieser Altersversorgung auf Antrag eine einmalige Abfindung. Diese berechnet sich daraus, wie viele Monate ich genau Mitglied im Abgeordnetenhaus gewesen bin.“