Die Stadt ist mit Wahlwerbung zugepflastert. Unter Umständen vergeblich.
Die Stadt ist mit Wahlwerbung zugepflastert. Unter Umständen vergeblich. Sebastian Gabsch/imago

Kurz vor knapp entscheidet sich am Dienstag um 9.30 Uhr, ob das die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen wirklich am übernächsten Sonntag stattfinden: Dann verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Eilentscheidung.

Mehr als 40 Kläger hatten im Dezember in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingereicht und wendeten sich damit gegen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs.   

Näheres zum Verfahren geht aus der Terminmitteilung des Gerichts nicht hervor. Allerdings wurde kurz vorher ein Schreiben der Senatsvorsitzenden bekannt, in dem den Abgeordneten die Gelegenheit gegeben wird, zum Antrag in der Hauptsache bis 2. März Stellung zu beziehen. Daraus lässt sich ableiten, dass bisher nur über den Eilantrag entschieden wurde.

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Kläger wollen Verschiebung der Wiederholungswahl bis nach der endgültigen Gerichtsentscheidung

Damit wollen die Kläger erreichen, dass die Wahl nicht stattfinden darf, bis eine abschließende Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt.

Für die Überprüfung von Abgeordnetenhaus-Wahlen ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte im November die Wahl vom 26. September 2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden.  

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Sollte Karlsruhe den Wahltermin 12. Februar kippen, käme das Berlin teuer zu stehen: Die Kosten der Wiederholungswahl wurden mit 36 Millionen Euro veranschlagt.