Der neue Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke)
Der neue Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) Foto: Berliner Zeitung/Benjamin Pritzkuleit

Wenn die nächste Stufe des Mietendeckels am 23. November dieses Jahres wirksam wird, werden nach Angaben des neuen Stadtentwicklungssenators Sebastian Scheel (Linke) die Mieten von schätzungsweise rund 340.000 Wohnungen in Berlin als überhöht gelten – und von den Vermietern abgesenkt werden müssen. Das sagte Scheel im Interview mit der Berliner Zeitung.

Scheel sagte, er gehe davon aus, dass sich der allergrößte Teil der Vermieter an das Gesetz halten und die Miete von sich aus absenken werde. „Vielleicht bleiben 20 Prozent übrig, die eine überhöhte Miete nicht reduzieren“, so der Senator. Bei denen, die sich nicht an den Mietendeckel halten, werde es darauf ankommen, inwieweit die Senatsverwaltung Kenntnis davon erhalte. „Nur dann können wir tätig werden, ein Anhörungsverfahren einleiten und falls nötig Bußgelder verhängen“, so Scheel.

Die erste Stufe des Mietendeckels trat am 23. Februar in Kraft. Danach wurden die Mieten für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 festgeschrieben. Zugleich wurden Mietobergrenzen eingeführt, die zwischen 3,92 und 9,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (kalt) liegen. Je nach Ausstattung und Lage sind Zu- oder Abschläge möglich. In der zweiten Stufe des Mietendeckels, die am 23. November wirksam wird, sind überhöhte Mieten generell verboten. Als überhöht gelten Mieten, wenn sie die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten. Die Vermieter müssen die überhöhten Mieten reduzieren. Aber nur auf die Obergrenze plus 20 Prozent.

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Scheel sagte, dass es auch bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Wohnungen gebe, deren Mieten ab November als überhöht gelten. Insbesondere in den Altbaubeständen gebe es solche Fälle. Es seien aber „nicht übermäßig viele“. Der Senator sieht die Behörden personell gewappnet, um Verstöße gegen den Mietendeckel zu ahnden. In den Bezirken seien die Besetzungsverfahren für die insgesamt 48 Stellen mittlerweile abgeschlossen. „Für unsere Verwaltung sind 130 Stellen vorgesehen“, so Scheel. „Davon werden wir zunächst 65 besetzen.“ Die Bewerbungsphase sei abgeschlossen. „Falls die Mitarbeiterzahl nicht ausreicht, steuern wir nach. Wir suchen ergänzend einen Dienstleister, der uns in der Anfangsphase unterstützt“, so der Senator.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Mietendeckel soll es laut Scheel nach Auskunft des Gerichts „spätestens im zweiten Quartal nächsten Jahres“ geben. Das zentrale Argument, auf das sich Berlin im Streit um den Mietendeckel stütze, sei, dass es als Bundesland die Kompetenz habe, mit einem öffentlichen Mietpreisrecht regulierend in den Markt einzugreifen. Das ist, wie berichtet, umstritten. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfahren gegen den Mietendeckel anhängig.

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Scheel verteidigt die Entscheidung, den Mietendeckel nicht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, wie es von Kritikern insbesondere aus der Immobilienwirtschaft gefordert wird. Es habe auch eine heftige Debatte über die Zulässigkeit der Mietpreisbremse gegeben, sagte der Senator. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht. „Da kam keiner auf die Idee, sie vorübergehend auszusetzen“, so Scheel. „Der Mietendeckel ist ein gültiges Gesetz, das vom Abgeordnetenhaus auf Grundlage einer rechtlichen Prüfung beschlossen wurde. Ich sehe keine Veranlassung, dieses Gesetz auszusetzen.“

Nach Inkrafttreten des Mietendeckels sind nach Angaben des Berliner Stadtentwicklungssenators bis zum 31. Juli 1129 Anzeigen eingegangen – zur Feststellung der Stichtagsmiete, also der Miete vom 18. Juni 2019, zu den Mietobergrenzen oder zu Verstößen gegen die Auskunftspflicht der Vermieter. Von den Vermietern seien bis zum 31. August 1112 Härtefallanträge gestellt worden. Davon seien 63 genehmigt worden. Außerdem seien 6921 Modernisierungsanzeigen eingegangen. Bußgelder seien bisher noch nicht verhängt worden, sagte Scheel.