Nahezu gähnende Leere auch am Potsdamer Platz: Nur einzeln sind hier derzeit Fußgänger zu sehen, viele bleiben lieber zu Hause.
Nahezu gähnende Leere auch am Potsdamer Platz: Nur einzeln sind hier derzeit Fußgänger zu sehen, viele bleiben lieber zu Hause. Foto: Gudath

Die neueste Berliner Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus hat Verwirrung hervorgerufen – in der Bevölkerung und auch bei vielen, die sie durchsetzen sollen. Die Hauptfrage, die sich viele Menschen in der Hauptstadt stellten, lautete amMontag: Darf man noch seineWohnung verlassen – oder nicht? Wie berichtet, hat der Senat von sich aus die Regelung, auf die sich die Bundesländer amSonntag geeinigt haben, weiter verschärft: Nicht nur, dass sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen treffen dürfen: In Berlin darf man die Wohnung nur noch mit triftigem Grund verlassen. So steht es in der neuesten Verordnung des Senats, die am Montag, um0 Uhr, in Kraft trat.

Menschen sollten Ausweis dabei haben

Für besondere Unsicherheit sorgt darin die Weisung „Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten.“ Dann schließt sich eine lange Reihe von Ausnahmen an: zum Beispiel „Besorgungen des persönlichen Bedarfs“, das Wahrnehmen von dringenden Terminen, der Besuch des Tierarztes, Sport und Bewegung an frischer Luft oder das Gassigehen mit dem Hund. „Je detaillierter, desto schwerer wird es für uns, das durchzusetzen“, sagte ein hochrangiger Polizeibeamter am Montag. Laut Verordnung muss, wer die Wohnung verlässt, den Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, aus dem die Wohnanschrift ersichtlich ist, dabei haben.

Die Polizei prüft die Einhaltung der Regeln auf den Straßen Berlins, ist dieser Tage an vielen Orten präsent.
Die Polizei prüft die Einhaltung der Regeln auf den Straßen Berlins, ist dieser Tage an vielen Orten präsent. Foto: dpa

Drei Einsatzhundertschaften der Polizei waren am Montag vor allem damit beschäftigt, das Kontaktverbot, auf das sich die Bundesländer am Sonntag geeinigt hatten, durchzusetzen. Sie sprachen Menschen an, die zu dritt oder in noch größeren Gruppen unterwegs waren. Vereinzelt wurden auch Menschen kontrolliert, die zum Beispiel ohne Hund unterwegs waren – also ohne triftigen Grund imSinne der Verordnung. Eine Bilanz der Kontrollen konnte die Polizei am Montag noch nicht nennen.

Ein Kontaktverbot lässt sich nach Auffassung vonMartin Pallgen, Sprecher der Senatsinnenverwaltung, ohne das Gebot zu Hause zu bleiben, gar nicht durchsetzen. „Wie wollen Sie das in einer 3,7-Millionen-Stadt tun?“, sagt er. „Kontakt kann man draußen vielleicht in der Uckermark vermeiden, aber nicht in der Hauptstadt.“ Bei den Kontrollen versprach er „Augenmaß und Wahrung der Verhältnismäßigkeit.“

Bußgelder bis zu 25.000 Euro

Zuwiderhandlungen gegen die Eindämmungsverordnung werden als Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt und können theoretisch mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In der Praxis sieht es oft anders aus. „Es wird wohl nur darauf hinauslaufen, Personengruppen zu erkennen, kontrollieren und einen qualifizierten Platzverweis aussprechen“, sagt ein Polizist aus der für den Ostteil der Stadt zuständigen Direktion 6.

Straßencafés blieben an vielen Orten in der Stadt leer, die Tische und Stühle angekettet – auch Restaurants müssen geschlossen bleiben.
Straßencafés blieben an vielen Orten in der Stadt leer, die Tische und Stühle angekettet – auch Restaurants müssen geschlossen bleiben. Foto: Gudath

„Wir werden an der Strategie, die wir bisher gefahren haben, festhalten“, sagt Polizeisprecher Thilo Cablitz. „Es wird situativ kontrolliert.“ Bei einer 892 Quadratkilometer großen Stadt mit 3,7 Millionen Einwohnern sei klar, dass man nicht hinter jedem Bürger stehen könne. „Das Entscheidende ist, dass wir den Kontrolldruck aufrechterhalten und mit unseren Kräften unterwegs sind.“ Laut Cablitz halten sich die allermeisten Bewohner der Stadt an die Eindämmungsverordnung.

Bereits am Sonntag und in der Nacht zum Montag war die Polizei in Berlin unterwegs, um zu überwachen, wie die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus eingehalten wird.

Drei Einsatzhundertschaften kontrollierten zwischen 6 und 18 Uhr stadtweit 91 Objekte. In 55 Fällen wurden Zuwiderhandlungen festgestellt und die sofortigen Schließungen veranlasst. Die Polizisten schrieben 40 Strafanzeigen. Beanstandet werden musste in der überwiegenden Zahl das Verhalten in Bäckereien, Cafés, Eisdielen und Imbisseinrichtungen, in denen der Verzehr von Speisen vor Ort anboten wurde und Tische und Stühle zum Verweilen aufgestellt worden waren. Zudem fielen diverse geöffnete Blumengeschäfte auf.

Zwischen 18 und 6 Uhr kontrollierten dann noch einmal etwa 200 Polizisten rund 25 Objekte und führten zudem 18 Überprüfungen im Freien durch. In neun Fällen ordneten die Polizeikräfte Schließungen an und schrieben sieben Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.

„Das ist keine Kontaktbeschränkung, sondern eine Ausgangssperre mit Ausnahmen“, sagt Jörn Badendick von der Polizei- Berufsvereinigung „Unabhängige“. „Die geht auch deutlich über das bundeseinheitliche Vorgehen hinaus. Die Schwere dieser Grundrechtseingriffe sollte man als Regierender ehrlich kommunizieren. Die Maßnahmen sind nötig. Aber man muss sie so transparent wie möglich darstellen, weil sonst gefährliches Misstrauen und Vorbehalte entstehen.“