Eine Frau sitzt mit FFP2-Maske in einer U-Bahn am Hauptbahnhof. Die Maskenpflicht in den Berliner Öffis gilt nun über den 30. September hinaus.
Eine Frau sitzt mit FFP2-Maske in einer U-Bahn am Hauptbahnhof. Die Maskenpflicht in den Berliner Öffis gilt nun über den 30. September hinaus. dpa/Riedl

Die Maske in den Öffis bleibt. Es war zu erwarten, wegen wieder steigender Infektionszahlen und des nasskalten Wetters: Die Berliner Corona-Regeln laufen am 30. September nicht aus, sondern werden verlängert. Ähnlich regiert Brandenburg.

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Am Dienstag beschloss der Senat: Die Maskenpflicht in S- und U-Bahn, in Bus und Straßenbahn sowie die Testpflicht an den Berliner Schulen wird auch im Oktober fortgesetzt. 

Auch die übrigen Corona-Regeln gelten in Berlin alle weiter

Laut Infektionsschutzgesetz können die Länder, also auch Berlin, selbst entscheiden, ob in den Öffis mit oder ohne Maske gilt. Nur im Fernverkehr hat der Bund den Hut auf: Aber auch dort wurde beschlossen, dass die Maskenpflicht weiterhin in den Fernzügen gilt. Die Maske muss nach Beschluss von Bundestag und Zustimmung des Bundesrats nicht mehr in Flugzeugen getragen werden.

Auch die übrigen Corona-Regeln gelten in Berlin alle weiter. In Schulen und Einrichtungen der Kindertagesförderung besteht zum Beispiel weiterhin eine Testpflicht. Vorgaben zur Häufigkeit oder auch zum Aussetzen der Testpflicht trifft die Bildungsverwaltung.

Auch Brandenburg verlängert seine Corona-Schutzmaßnahmen bis Ende Oktober. Das Kabinett hat dafür am Dienstag eine neue Verordnung beschlossen. Sie soll vom 1. Oktober bis zum 28. Oktober gelten, teilt die Staatskanzlei in Potsdam mit.

Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es damit vorerst nicht. Im öffentlichen Personennahverkehr müssen weiterhin wie in Berlin alle Fahrgäste ab sechs Jahren FFP2-Masken tragen.

Corona: Die Infektionszahlen steigen wieder

Die Corona-Fallzahlen sind seit zwei Wochen leicht, aber kontinuierlich wieder im Anstieg, sagt Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). In den Krankenhäusern sei die Lage noch überschaubar. Deshalb werde zunächst an den bisherigen Basisschutzmaßnahmen festgehalten. Die Corona-Pandemie sei noch nicht vorbei, auch wenn es im Alltag derzeit kaum Einschränkungen gebe.

„Damit das so bleibt, ist es sehr wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich handeln und gegenseitig Rücksicht nehmen“, erklärt die Ministerin. Das Tragen einer Maske in öffentlich zugänglichen Räumen mit Publikumsverkehr sei eine einfache und gut erprobte Möglichkeit, sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen.

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Auch Patienten und Besucher in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen FFP2-Masken tragen. Die Maskenpflicht und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen sowie zu Pflegeeinrichtungen bleibt ebenfalls bestehen.