Weil CDU-Mann bei Wahlwiederholung siegte: Linke geht vor Gericht
Nach dem Kopf-an-Kopf-Rennen in Lichtenberg will Kandidatin Claudia Engelmann ihre knappe Niederlage nicht akzeptieren, rief den Verfassungsgerichtshof um Hilfe an.

Die Wiederholungswahl in Berlin im Februar: Sie sorgte in Lichtenberg für eine Panne, weil Briefwahlstimmen liegen blieben. Damit mussten die Stimmen nach der Wahl ausgezählt werden. Es kam zu einem Kopf-an-Kopf-Rennen zweier Kandidaten von CDU und Linke. Der Union-Mann siegte knapp. Linke-Genossin Claudia Engelmann will sich aber nicht geschlagen geben. Gut zwei Monate danach zieht sie nun vor Gericht.
Engelmann hat nach eigenen Angaben den Verfassungsgerichtshof angerufen. Sie habe Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht, teilte die Politikerin am Montag mit (Aktenzeichen VerfGH 44/23). Sie möchte eine Neuauszählung der Stimmen im Wahlkreis Lichtenberg 3.

Wiederholungswahl: Linke-Kandidatin unterlag mit nur zehn Stimmen weniger
Engelmann war bei der Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar im Rennen um das Direktmandat mit nur zehn Stimmen Unterschied dem CDU-Bewerber Dennis Haustein unterlegen. Laut der Auszählung der „vergessenen Briefwahlstimmen“ für den Wahlkreis 3 erhielt Haustein 4254 Stimmen, die nächstplatzierte Linke-Kandidatin Engelmann nur 4244. Der CDU-Mann zog als Abgeordneter ins Landesparlament ein.

Der Landeswahlausschuss lehnte eine Neuauszählung ab. Mit Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht scheiterte sie. Die Richter sahen sich nicht zuständig. Schon Ende Februar kündigte Engelmann deshalb Rechtsmittel vor dem Verfassungsgerichtshof an.
Dieser habe den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 8. Mai gegeben, teilte Engelmann mit. Neben den Wahlkreisbewerbern können sich demnach die Präsidentin des Abgeordnetenhauses, die Senatsinnenverwaltung, der Bezirkswahlleiter Berlin-Lichtenberg und der Landeswahlleiter äußern. „Ich werte das als positives Signal“, erklärt Engelmann. „Der Verfassungsgerichtshof nimmt meine Wahlprüfungsbeschwerde ernst und ist um einen schnellen Abschluss des Verfahrens bemüht.“