Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg: Gericht erlaubt den Budenzauber
Zwei Jahre musste der Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg pausieren. Nun kehrt er endlich zurück.

Da werden sich viele Berliner Weihnachtsmarktfans freuen: Der Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg darf auch dieses Jahr wieder stattfinden. Diese Entscheidung traf das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag.
Die Veranstalter könnten nach dem Berliner Grünanlagengesetz die Genehmigung dafür beantragen, teilte das Gericht am Freitag nach einem Eilverfahren mit. Es sei ein öffentliches Interesse anzunehmen.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass Weihnachtsmärkte einfach nach Deutschland gehören. Sie seien nicht nur eine Touristenattraktion, sondern „Ausdruck einer gefestigten historischen Tradition“, begründete das Gericht.
Veranstalter dürfen keinen Eintritt für Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg verlangen
Die Veranstalter müssen dennoch einen Dämpfer hinnehmen. Eintritt dürfen sie für den Markt nicht verlangen. Sie hatten geplant, an den Advents-Samstagen Eintritt für Musikkonzerte zu verlangen.
Die Veranstalter waren vor Gericht gezogen, weil das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bis Mitte September keine Genehmigung für die Veranstaltung erteilt hatte. Angesichts der geplanten Dimension des Marktes bräuchten sie aber einen gewissen Vorlauf und Rechtssicherheit, betonten sie.
Der Bezirk hatte laut Gericht argumentiert, vor einer Genehmigung seien noch Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden erforderlich. Das Gericht verwies jedoch darauf, dass das Konzept des Marktes seit nahezu 15 Jahren unverändert sei.
In den beiden vergangenen Jahren war der Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg jeweils wegen der Corona-Pandemie ausgefallen.