Auf dem Gelände der Rennbahn Hoppegarten bleiben die Lichter aus - das „Winter Wunderland“ wurde vom Gericht untersagt.
Auf dem Gelände der Rennbahn Hoppegarten bleiben die Lichter aus - das „Winter Wunderland“ wurde vom Gericht untersagt. imago stock&people

Es sollte ein Freizeitpark für Familien werden – mit Lichtinstallationen, Schlittschuhbahn und Fahrgeschäften. Doch nun scheint der Traum vom „Winter Wunderland“ in Hoppegarten endgültig geplatzt zu sein! Nachdem die Gemeinde den weihnachtlichen Rummel schon vor Tagen untersagt hatte, hat sich nun auch ein Gericht mit dem Verbot bestätigt. Ergebnis: Obwohl alles aufgebaut ist, soll der besondere Weihnachtsmarkt auf der Galopprennbahn Hoppegarten geschlossen bleiben.

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„Winter Wunderland“ Hoppegarten: SO hat das Gericht entschieden

„Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat den Antrag der Jens Schmidt GmbH auf Erteilung der Erlaubnis für den Spezialmarkt abgelehnt“, hieß es am Montag auf der Internetseite der Gemeinde Hoppegarten. „Der Markt darf somit derzeit nicht eröffnet werden. Das Gericht folgt vollumfänglich der Auffassung der Verwaltung.“

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Hintergrund: Der temporäre Freizeitpark sollte eigentlich am Montag seine Pforten öffnen. Aber: Die Gemeinde untersagte das Vorhaben. Der Grund: In einem Statement vom Bürgermeister hieß es, die Antragsunterlagen, die vom Veranstalter übermittelt wurden, „weisen wesentliche Lücken auf“. Der Freizeitpark könne deshalb nicht genehmigt werden. Der Grund seien „erhebliche Sicherheitsbedenken“.

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Das Drohnen-Video zeigt das Winter Wunderland in Hoppegarten von oben.

Video: Youtube

Der Veranstalter habe Besucherzahlen zwischen 5000 und 12000 prognostiziert, nur 5000 dürften aber das Gelände gleichzeitig betreten. „Aus der Konzeption heraus sind weder die Besucherströme noch die Verkehrslenkung des Individualverkehrs verbindlich geregelt“, heißt es im Statement der Gemeinde. „Uns ist die Tragweite der Entscheidung sehr wohl bewusst“, teilte Bürgermeister Sven Siebert mit. „Dennoch steht im Vordergrund unserer Beurteilung, ob wir die Sicherheit der vielen Besucher gewährleisten können. Nicht mehr, aber vor allem auch nicht weniger!“

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„Winter Wunderland“: Mittwoch müssen alle Weihnachtsmärkte schließen

Veranstalter Jens Schmidt wollte aber weiter am „Winter Wunderland“ festhalten, gegen die ablehnende Entscheidung der Gemeinde gerichtlich vorgehen. Eine Potsdamer Anwaltskanzlei habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Noch am Vormittag sollte es einen Vor-Ort-Termin mit Pressevertretern geben – und am Nachmittag offenbar auch ein Gespräch mit allen Beteiligten. „Wir haben um 13 Uhr einen Termin mit allen Parteien und können danach mehr sagen“, teilte der Veranstalter auf Facebook mit. Nun trotzdem das Verbot.

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Bitter auch: Selbst wenn das Gericht den Markt gestattet hätte, hätte er spätestens am Mittwoch wieder schließen müssen. Denn: Laut der Verordnung zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Brandenburg, die ab Mittwoch gelten soll, müssen sämtliche Weihnachtsmärkte schließen. „Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet bzw. bestehende wieder geschlossen werden“, teilte Regierungssprecher Florian Engels mit.

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