Lockdown-Regeln : Weihnachten: Wer darf mit wem feiern?
Es ist verwirrend: Ursprünglich sollten zehn Personen Weihnachten gemeinsam feiern dürfen. Jetzt sind es weniger, doch eine genau definierte Obergrenze existiert nicht

Die am Sonntag beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten vorerst bis zum 10.Januar. Doch je länger die Lockdown-Regeln, umso komplizierter sind sie zu verstehen. Zumal Berlin von der Weihnachtsregel abweicht.
Wie viele Menschen dürfen sich treffen?
Im Beschlusspapier heißt es: „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“
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Diese Regel hat auf Familien je nach Alter der Kinder verschiedene Auswirkungen. Lebt ein Paar mit zwei Kindern im Grundschulalter in einer Wohnung, darf ein Großelternpaar die vierköpfige Familie besuchen kommen. Sind die beiden Kinder allerdings 14 Jahre oder älter, müsste ein Kind beim Besuch die Wohnung, zumindest aber das Zimmer verlassen, damit nicht mehr als fünf Personen über 14 zusammenkommen. Eltern, Großeltern und ein Kind sind die maximal erlaubte Anzahl an Personen.
Welche Ausnahmen gibt es zu Weihnachten?
Für die Weihnachtstage vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember gibt es in einigen Ländern Ausnahmeregeln, die zur weiteren Verwirrung beitragen. „In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 - als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen - während dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.“
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Für Rheinland-Pfalz und Berlin gilt diese Regel nicht. In der Hauptstadt wurde eine Regelung getroffen, nach der sich fünf Personen aus fünf Haushalten treffen dürfen, um die Singles nicht allein dastehen zu lassen. Ob diese Regelung So können auch kleine Familien Weihnachten zusammen feiern, die normalerweise in drei verschiedenen Haushalten leben. Hat ein Paar zwei Kinder, die bereits ausgezogen sind, können somit auch beide Kinder zu ihren Eltern fahren, ihre Partner dürfen sie allerdings nicht mitbringen.
Anders sieht es aus, wenn das Weihnachtsfest außerhalb Berlins gefeiert wird. Dort dürfen beide Kinder wegen der Hausstand-plus-Vier-Regel die Freundin oder den Freund mitbringen. Wenn die Berliner Familie also ein Ferienhaus im Brandenburger Umland besitzt, kann sie zusammen feiern. Sollte allerdings auch ein Großelternpaar kommen wollen, müssten die Lebenspartner der Kinder wiederum zu Hause bleiben.
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Kompliziert wird die Rechnerei beim Nachwuchs. Wenn die erwachsenen Kinder bereits kleine Kinder haben, dürfen diese mit zu den Eltern fahren. Unklar ist aber, welche Regel greift, wenn ein Kind am 25. oder 26. Dezember seinen 14.Geburtstag feiert. Theoretisch müsste ein Erwachsener dann wieder abfahren, damit die Hausstand-plus-vier-Regel nicht gebrochen wird. Bei Patchwork-Familien wird es ebenfalls schwierig. Wenn ein 15-Jähriger während der Festtage die Familien beider Elternteile besuchen will, müssen diese dafür sorgen, dass nicht zu viele Gäste im Haus sind.
Wie viele Menschen dürfen maximal Weihnachten feiern?
Eine feste Obergrenze gibt es für die Weihnachtsfeier nicht. Da Kinder bis 14 nicht zu der Personenzahl zählen, sind theoretisch riesig große Familienfeste möglich. Lädt ein Brandenburger Großelternpaar seine beiden erwachsenen Kinder mit Partnern und den acht Enkelkindern unter 14 ein, kommt so ein regelkonformes Weihnachtsfest von 16 Personen zustande. Trotz unklarer Auslegung der Besuchsregeln ist der Appell allerdings eindeutig: Jeder sollte so wenig Menschen wie möglich persönlich treffen. Nur so kann die Verbreitung des Virus eingedämmt werden.