Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg klärt auf
Immer mehr Attacken auf Kontrolleure: Was Ordnungsamt-Mitarbeiter dürfen, wie sie bewaffnet sind
Sie kümmern sich um Falschparker, Müllecken oder Ruhestörung – oft trifft die Arbeit der Ordnungsämter auf wenig Gegenliebe

In Steglitz würgte ein 37-Jähriger einen Ordnungsamt-Mitarbeiter wegen eines Strafzettels, in Pankow schlug ein wütender Radler mit seinem Fahrrad zu: Die Gewalt gegen Ordnungsamt-Mitarbeiter in der Stadt nimmt zu. Und das nicht erst seit es Kontrollen wegen der Corona-Maßnahmen gab. Lesen Sie hier, was die Bezirksmitarbeiter dürfen, welche Rechte sie haben und wie und mit welchen Waffen sie sich bei einem Angriff wehren dürfen.
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Sie kümmern sich um Falschparker, Müll auf der Straße, Hunde ohne Leine oder um Ruhestörung – nicht immer trifft die Arbeit der Berliner Ordnungsämter auf Gegenliebe. Oder wie das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg in Bürokratendeutsch schreibt, „werden die uniformierten und teilweise auch in Zivilkleidung auftretenden, sich gegenüber Bürger*innen jedoch stets ausweisenden Mitarbeitenden immer wieder mit Zweifeln konfrontiert, ob sie über die Befugnisse verfügen, derer sie sich bedienen, um Feststellungen zu treffen und ggf. Anzeigen zu fertigen bzw. um Verstöße im öffentlichen Raum zu ahnden oder auch, um gefahrenabwehrende Sofortmaßnahmen zu treffen.“
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So weit, so holprig formuliert. Was die Mitarbeiter dürfen, erklärt hier das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
1. Kontrollkräfte in der Parkraumüberwachung: Erkennbar an entsprechenden Aufdrucken („Parkraumüberwachung“) auf der Dienstkleidung. Diese dürfen bei Verstößen – etwa bei fehlenden Parkscheinen – hierzu erforderliche Daten erheben, speichern und verarbeiten.
2. Verkehrsüberwachungsdienst: Dieser darf darüber hinaus Personalien feststellen und auch Personen sowie Sachen durchsuchen und Gegenstände sicherstellen sowie Platzverweise aussprechen.
3. Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes: Tragen Uniformen, auf denen lediglich der Aufdruck „Ordnungsamt“ steht. Verfügen über die selben Befugnisse wie der Verkehrsüberwachungsdienst und dürfen zusätzlich Arbeits- und Geschäftsräume betreten.
Wie sind die Bezirks-Mitarbeiter bewaffnet?
Im Verkehrsüberwachungsdienst sind Mitarbeiter mit Reizgas ausgestattet, im Allgemeinen Ordnungsdienst zusätzlich mit Schlagstöcken. Beides darf nur zur Notwehr bzw. Nothilfe verwendet werden. Allerdings darf der Allgemeine Ordnungsdienst, soweit erforderlich, auch unmittelbaren Zwang durch körperliche Gewalt gegen Personen ausüben, erklärt das Bezirksamt.
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Darf das Ordnungsamt im Halteverbot parken?
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg stellt auch klar, dass Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes – analog zur Polizei – für die Dauer des entsprechenden Einsatzes im Haltverbot abgestellt werden dürfen, wenn reguläre Parkplätze nicht zur Verfügung stehen.