Geschäfte müssen weiterhin ihre Kunden beim Einlass auf Einhaltung der 2G-Regel kontrollieren.
Geschäfte müssen weiterhin ihre Kunden beim Einlass auf Einhaltung der 2G-Regel kontrollieren. Imago/Podkowiak

Der Berliner Einzelhandel muss weiter die Einhaltung der 2G-Regel am Einlass kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Regelungen, mit denen auf die derzeit extrem hohen Infektionszahlen vorrangig ungeimpfter Menschen und das zunehmende Aufkommen der hochansteckenden Virusvariante Omikron reagiert werde, seien verhältnismäßig. Sie dienten dem legitimen Ziel, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und so die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zu reduzieren, hieß es.

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Laut der Berliner Corona-Verordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden. Erfüllen Kunden die Voraussetzungen nicht, muss ihnen der Zutritt verwehrt werden.

Eine Textilkette hat sich gegen die Kontrollen gewehrt.

Dagegen hat sich ein Unternehmen, das nach Gerichtsangaben in Berlin 48 Textilgeschäfte betreibt, gewehrt. Die Kontrollpflichten seien zu aufwendig und von wirtschaftlichem Nachteil. Ferner rügte das Unternehmen laut Gericht eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Geschäften, etwa dem Lebensmittelhandel. Die Richter räumten einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit ein. Angesichts der aktuellen Situation seien die Kontrollpflichten aber noch angemessen.

Mit der Argumentation blieben die Richter bei ihrer bisherigen Linie. Im vergangenen Dezember hatten sie die 2G-Regel in Berlin für zulässig erklärt. Im aktuellen Verfahren stand die Kontrollpflicht im Fokus, wie die Sprecherin erklärte. Diese kritisiert auch der Handelsverband Berlin-Brandenburg. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Trotz Omikron: Noch hat der Einzelhandel genügend Personal

In den Geschäften ist es nach Angaben des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg bislang nicht zu Personalengpässen aufgrund steigender Corona-Fallzahlen gekommen. „Hygiene, das ist unser zweiter Vorname“, sagt der Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen. Der Verband hatte seinen Verbandsmitgliedern in Berlin und Brandenburg angeboten, im Ernstfall einen Mitarbeitertausch zu organisieren. Dafür sollte Personal aus anderen Geschäften beispielsweise in Lebensmittelläden und Drogerien umverteilt werden können, damit der systemrelevante Handel nicht wegen Personalmangels schließen muss.

Bislang haben die rund 100 Mitglieder aber keinen Bedarf angemeldet, wie Busch-Petersen sagte. Einzelne Geschäfte meldeten einen höheren Krankenstand, aber den könne man noch intern ausgleichen. „Wir stehen weiterhin bereit“, sagt er.