Einkauf am Sonntag: Bundesgericht macht Berlin die Regeln klar
Einkauf am Sonntag: Bundesgericht macht Berlin die Regeln klar dpa/Marc Girl

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird von den Freunden verkaufsoffener Sonntage als eigener Sieg und als Niederlage der Gewerkschaft ver.di gefeiert. Die sieht das allerdings genau umgekehrt: Man habe eine Schlacht verloren, aber den Krieg gewonnen.

Es ging um eine alte Klage gegen  Sonntagsöffnungen, die der Senat im ersten Halbjahr 2018 genehmigt hatte. Die war durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegangen, und das Bundesverwaltungsgericht entschied in letzter Instanz: Ja, damals hat der Senat recht getan. Dem folgte jedoch ein dickes Aber.

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Denn gleichzeitig verfügten die Richter: Der Senat darf nicht wegen jeder Veranstaltung, die er für toll hält, „anlassbezogene“ Sonntagsöffnungen anordnen. Damit machte das Gericht klar, dass Berlin sich gefälligst an  Regeln zu halten hat, die auch das Bundesverfassungsgericht erstellt habe. Der Senat wollte diese Regeln nicht einhalten, weil Berlin ja eine so besondere Bedeutung habe.

Was zieht mehr: Veranstaltung oder Ladenöffnung?

Künftig muss Berlin also vor jeder entsprechenden Verfügung prüfen: Kommen mehr Menschen wegen der jeweiligen Veranstaltung oder nur wegen der mit ihr verbundenen Ladenöffnung in die Stadt?

In der ersten Instanz war das Berliner Verwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen, dass beispielsweise ein Sechs-Tage-Rennen kein Grund sei, am Stadtrand Möbelmärkte zu öffnen.  Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg kassierte die Entscheidung, in der Revision kam jetzt die Klarstellung aus Leipzig: Das OVG habe „das aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abzuleitende Erfordernis, dass die Veranstaltung und nicht die Ladenöffnung den Sonntag prägen muss, nicht ausreichend berücksichtigt“.

Gewerkschaft erfreut über Unterstützung

Conny Weißbach, die im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg die Fachabteilung Handel leitet, war darüber erfreut: „Einmal mehr unterstreicht das Gericht damit den Schutz des arbeitsfreien Sonntags.“ Die Beschäftigten im Einzelhandel, wegen längerer Öffnungszeiten unter der Woche und Verdichtung der Arbeit ohnehin sehr belastet, seien in  zunehmendem Maße auf den regelmäßig arbeitsfreien Sonntag als letztem Tag in der Woche angewiesen.

Für 2022 hat der Senat erst einen verkaufsoffenen Sonntag genehmigt: Am 20. Februar wegen der Berlinale. Weitere Termine stehen noch nicht fest. Bis zu acht dürfen es grundsätzlich sein, die nicht aufeinander folgen dürfen, darunter werden voraussichtlich wieder zwei Adventssonntage sein.