Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen strebt einen Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Wohnungen an.&nbsp;<br>
Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen strebt einen Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Wohnungen an. 
Foto: Markus Wächter

Die von der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen geplante Vergesellschaftung von Wohnungen großer Unternehmen soll den Landeshaushalt nicht belasten und ohne Aufnahme von Bankkrediten möglich sein.  Das geht aus dem Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz hervor, den die Initiative am Montag präsentierte. Als Art der Entschädigung schlägt die Initiative die Ausgabe von Anleihen durch den künftigen Verwalter der Wohnungen, eine Anstalt öffentlichen Rechts, vor. „Entschädigungsbonds“ sollen die Wertpapiere heißen, sagte der Sprecher der Initiative Sebastian Schneider. Die Anstalt öffentlichen Rechts soll den Namen „Gemeingut Wohnen“ tragen.

Als Entschädigung sollen an die Unternehmen über die Dauer von 40 Jahren alle Erträge abgeführt werden, die nicht für die Bewirtschaftung der Wohnungen erforderlich sind - bei fairen Mieten. Die Höhe der fairen Mieten soll laut der Initiative anfänglich auf 4,04 Euro je Quadratmeter festgelegt werden. Diesen Wert hat die Initiative abgleitet aus der Höchstmiete, die sich ein armutsgefährdeter Haushalt noch leisten kann. Nach Lage und Ausstattungen sind Differenzierungen vorgesehen. So sind für Wohnungen in einfacher Lage 18 Cent und für Wohnungen in mittlerer Lage 6 Cent je Quadratmeter abzuziehen. Für Wohnungen in guter Lage sind wiederum 47 Cent je Quadratmeter aufzuschlagen, bei einer modernen Ausstattung kommen jeweils weitere 64 Cent je Quadratmeter hinzu. „Auf Basis unseres Faire-Mieten-Modells beläuft sich die Entschädigung für rund 243.000 Wohnungen auf rund 10 Milliarden Euro“, sagte Schneider. Die amtliche Kostenschätzung des Senats geht dagegen, wie berichtet, von einer Entschädigung in Höhe bis zu 36 Milliarden Euro aus.

Initiative beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen will die Bestände von Immobilienunternehmen mit 3000 Wohnungen und mehr gegen eine Entschädigung vergesellschaften. Sie beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können.

Ausgenommen von der Vergesellschaftung sollen Genossenschaften sein, wie die Initiative am Montag bekräftigte. Wie berichtet, war von Seite der Genossenschaften die Sorge formuliert worden, dass ihre Wohnungen ebenfalls enteignet werden könnten. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sprach in einem internen Papier davon, dass im Falle eines erfolgreichen Enteignungsvolksentscheids „29 BBU-Mitgliedsgenossenschaften potenziell betroffen“ wären, „die mit ihren 140.000 Wohnungen für einen erheblichen Teil der insgesamt 75 Berliner BBU-Mitgliedsgenossenschaften mit zusammen rund 185.000 Wohnungen stehen“. Der Äußerung war die Initiative wiederholt entgegen getreten. Auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und andere gemeinwohlorientierte Unternehmen sollen von der geplanten Vergesellschaftung ausgenommen sein.

Zur Halbzeit 130.000 Unterschriften gesammelt

Seit 26. Februar sammelt die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen Unterschriften für ihr Volksbegehren. Ziel ist, Unterschriften von mindestens sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigten Berliner zu sammeln – das sind etwa 175.000 Unterschriften. Die Frist dafür beträgt vier Monate und endet am 25. Juni 2021. Kommen genügend Unterschriften zusammen, wird ein Volksentscheid möglich, der am Tag der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag am 26. September dieses Jahres stattfinden könnte. Zur Halbzeit der Sammelaktion am 26. April waren rund 130.000 Unterschriften abgegeben worden. Laut der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin war aber etwa ein Viertel der bis dahin geprüften Unterschriften ungültig.

Sollte es zu einem Volksentscheid kommen, stimmen die Berliner nicht über ein Gesetz ab. Im Beschlusstext des Volksbegehrens wird der Senat lediglich „aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind“. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Initiative versteht sich deswegen als ein Diskussionsvorschlag. „Wir werden in den kommenden Monaten berlin- und bundesweit den Gesetzesentwurf debattieren und soweit erforderlich nachbessern, damit nach dem Volksentscheid am 26. September alles steht und die Berliner:innen für die Vergesellschaftung keine weitere Zeit verlieren“, kündigt die Initiative an. Als Stichtag für die Bestimmung der Zahl der Wohnungen soll nach dem Gesetzentwurf der Initiative der 26. September dieses Jahres herangezogen werden. Maßgeblich für eine Vergesellschaftung wäre danach, wie viele Wohnungen ein Unternehmen zu diesem Zeitpunkt besaß.

Die Regelungen haben viel mit Phantasie, aber wenig mit rechtsstaatlicher Realität zu tun

Der Berliner Mieterverein (BMV) beurteilt den Gesetzentwurf positiv. „Die Diskussion, wie große Wohnungsbestände in Gemeineigentum überführt werden können, ist eröffnet“, sagte der BMV-Vorsitzende Rainer Tietzsch. „Es muss nun noch eine gute Lösung entwickelt werden, wie die als 'Gemeingut Wohnen' geführten Immobilien gemeinschaftlich bewirtschaftet werden können.“

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sieht es anders. „Der von der Initiative vorgelegte Gesetzesentwurf wirft wesentlich mehr Fragen auf, als er zu beantworten vorgibt“, sagte BBU-Chefin Maren Kern. Insbesondere zwei Fragen blieben völlig offen. „Erstens: Wie sollten Genossenschaften rechtssicher ausgenommen werden?“ Die bloße Feststellung im Gesetz, sie sollten ausgenommen werden, reiche als rechtssichere Grundlage nicht aus. „Und zweitens: Wie sollte eine Vergesellschaftung bezahlt werden?“ so Kern. „Denn die Regelungen dazu im Entwurf haben viel mit Phantasie, aber wenig mit rechtsstaatlicher Realität zu tun.“

BBU-Sprecher David Eberhart führte als Nachfrage die Berechnungsgrundlage zur Entschädigung mit der Annahme „fiktiver“ herabgesetzter Mieten an. BBU-Chefin Kern kritisierte ferner, dass die Zahl von 3.000 Wohnungen, ab der enteignet werden soll, „völlig willkürlich gegriffen und damit unvereinbar mit dem Grundgesetz“ sei.  Die Berliner Landesverfassung kenne zudem das Instrument der Vergesellschaftung gar nicht. Juristen verweisen allerdings darauf, dass das Grundgesetz, in dem die Vergesellschaftung geregelt sei, auch in Berlin gelte. Initiativen-Sprecher Schneider bekräftige, dass die fairen Mieten tatsächlich „angestrebt“ werden. Es gebe allerdings „noch offene Fragen, sodass eine festes Versprechen nicht abgegeben werden“ könne.