Verfassungsgericht setzt Verfahren zum Mietendeckel vorerst aus
Das Berliner Verfassungsgericht verweist auf das Normenkontrollverfahren in Karlsruhe.

Das Berliner Verfassungsgericht hat das Verfahren gegen den Berliner Mietendeckel ausgesetzt. Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung vom Mittwoch auf das Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wie das Berliner Verfassungsgericht am Donnerstag auf Nachfrage bestätigte. Das Bundesverfassungsgericht werde voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 über den Mietendeckel entscheiden. Das Verfahren war von Abgeordneten der Berliner CDU und FDP im Abgeordnetenhaus eingeleitet worden.
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Die dortige FDP-Fraktion erklärte im Onlinedienst Twitter, es sei „im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung“, dass das Verfahren um den Mietendeckel bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt wird. „Wir gehen davon aus, dass wir im ersten Quartal 2021 endlich Rechtssicherheit für den Wohnungsmarkt in Berlin bekommen und das Gesetz der Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts nicht standhalten wird“, erklärte die Fraktion weiter.