Liebknecht-Luxemburg-Demo
Verboten oder nicht? Rauferei um FDJ-Fahnen auf Berlins Straßen
Linker Gedenkmarsch begann mit Festnahmen und der Beschlagnahme von Fahnen

Trotz der Verschiebung der Demonstration der Partei Die Linke kamen am Sonntag über 2000 Menschen zusammen, um im Gedenken an die 1919 ermordeten Kommunistenführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zum Friedhof der Sozialisten zu ziehen. Der Abmarsch am Frankfurter Tor nach Friedrichsfelde verzögerte sich um eine Stunde, weil Polizei darauf bestand, dass FDJ-Fahnen nicht gezeigt werden durften.
Es gab Handgreiflichkeiten, Einsatz von Pfefferspray und Festnahmen, als die Beamten mehrmals in die Menge vorstießen. Am Ende brachten sie erfolgreich das halbe Dutzend Fahnen der früheren DDR-Jugendorganisation an sich, obwohl sich etliche Teilnehmer aus dem Bereich der Antifa um sie geschart hatten.

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Angetreten war ein breites Spektrum linker Organisationen von der DKP über die MLPD bis hin zu türkischen Gruppierungen. Eine einheitliche Demonstration kam eigentlich nicht zustande, weil unterschiedliche Durchsagen von Lautsprecherwagen und aus Megaphonen sich überlagerten.
Zwischendurch übertönte die Polizei das Geschehen, forderte zum Einhalten des coronabedingten Abstands und zum Niederlegen der FDJ-Fahnen auf. Seitens der Veranstalter wurde beklagt, dass die Polizei durch ihr Vorgehen die Leute zusammengedrängt habe, allerdings stand ein Teil der Demonstranten schon vor dem Eingreifen der Beamten dicht beieinander.
Am Ende berichtete Polizei, dass von den 235 eingesetzten Beamten 17 verletzt wurden, von denen zwei vom Dienst abtreten mussten. Es gab 32 Festnahmen sowie 56 Anzeigen wegen Widerstands, schweren Landfriedensbruchs sowie Verstößen gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs.
Dieser Paragraph verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Hierfür gibt es laut Polizei bei der Staatsanwaltschaft wegen der bei der Demo gezeigten FDJ-Fahnen einen Anfangsverdacht, der jetzt im Einzelfall geprüft werde. Problematisch dabei ist, dass nur die FDJ-West seit 1951 verboten ist und ihre Symbolik (Fahne, blaue Bluse) von der der FDJ-Ost praktisch ununterscheidbar ist.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags war 2014 zu keiner klaren Aussage fähig: „Nach wohl überwiegender Auffassung ist die heutige Verwendung von FDJ-Abzeichen und -Hemd nach § 86a StGB strafbar. Kritisch wird jedoch angemerkt, der Straftatbestand werde in dieser Konstellation gleichwohl in der Praxis nicht angewendet.“
Die Partei die Linke will ihren Gedenkmarsch am 14. März durchführen.