Urteil vom Verwaltungsgericht
Vandalismus-Video geteilt: Berliner Schüler darf suspendiert werden
In dem Video war zu sehen, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem vierten Stock des Gebäudes warf.

Die Schulleitung einer Berliner Schule darf einen Schüler für das Teilen eines Vandalismus-Videos im Klassenchat für sechs Tage suspendieren. Das entschied das Verwaltungsgericht. In dem Video war zu sehen, wie ein Mitschüler im Unterricht einen Stuhl aus dem vierten Stock des Gebäudes warf.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Schüler das „geordnete Schulleben“ gefährdet und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen „regelgeleiteten Schulalltag“ erschüttert habe. Der Schüler argumentierte, er habe das Video nicht selbst gedreht und nur auf Bitten seiner Mitschüler veröffentlicht.
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Dem Gericht zufolge war es absehbar, dass sich das Video weit verbreiten würde und andere zu ähnlichen Aktionen anregen könnte. Erfahrungsgemäß könne in sozialen Medien ein „regelrechter Überbietungswettbewerb“ entstehen. Die Schulleitung habe mit ihrer Entscheidung klar gemacht, dass entsprechendes Verhalten inakzeptabel sei.
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