Zwischenverfügung abgelehnt : Urteil zur Sperrstunde in Berlin: Senat scheitert mit Widerspruch
Die elf Gastronomen dürfen weiterhin auch nach 23 Uhr öffnen. Das Oberverwaltungsgericht lehnte eine Zwischenverfügung gegen die Entscheidung ab.

Die elf Berliner Gastwirte, die gegen die Anordnung des Senats geklagt hatten, müssen sich auch weiterhin nicht an die Sperrstunde halten. Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstagabend die Sperrstunde gekippt. Der Senat hatte danach am Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt und den Erlass einer Zwischenverfügung beantragt. Damit sollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts außer Kraft gesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Erlass einer Zwischenverfügung allerdings ab.
In der Begründung hieß es, dass Verwaltungsgericht habe nachvollziehbar begründet, dass von einer Öffnung von Gaststätten über die Sperrstunde hinaus keine die Anordnung einer Sperrstunde rechtfertigende Gefahr ausgehe. Gaststätten hätten unter den geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen.
Der Senat hob hervor, dass sich nur die elf Gastronomen auf den Beschluss berufen könnten. Der Hotel- und Gaststättenverband ging am Freitag aber davon aus, dass nun viele Wirte länger öffnen werden.