Die Angeklagte Ursula Haverbeck-Wetzel (93) mit ihren Anwälten.
Die Angeklagte Ursula Haverbeck-Wetzel (93) mit ihren Anwälten. Pressefoto Wagner

Dunkles Kostüm, weiße Bluse, keine Maske: Ursula Haverbeck (93), notorische Holocaust-Leugnerin, wieder vor Gericht.

Es geht um zwei Verurteilungen, gegen die sie Berufung eingelegt hat: 2017 erhielt sie sechs Monate Knast wegen Volksverhetzung, Ende 2020 dann ein Jahr Gefängnis. Nun prüft das Landgericht, ob die Grand Dame der Holocaust-Leugner wieder hinter Gittern landet.

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Aus Vlotho (Nordrhein-Westfahlen) reiste die Witwe an. Stopp an der Einlass-Kontrolle wegen 3G-Regel, die im Kriminalgericht gilt. Für die Witwe wurde ein Corona-Schnelltest organisiert. Im Saal saß sie dann ohne Maske: „Kann ich nicht tragen.“ Sie bekomme dann schlecht Luft.

Seit 2004 ist die rüstige Witwe immer wieder ein Fall für die Justiz - Strafgerichte quer durch die Bundesrepublik verurteilten die betagte Akademikerin wegen Volksverhetzung. Unbelehrbar: Immer wieder leugnete sie den NS-Völkermord an den Juden, stellte Verbrechen des Nazi-Regimes in Abrede.

Zweieinhalb Jahre musste sie zwischen 2018 und 2020 in Bielefeld verbüßen

Erst gab es Geldstrafen, dann Haft auf Bewährung, schließlich Gefängnisstrafen. Zweieinhalb Jahre musste sie zwischen 2018 und 2020 in Bielefeld verbüßen. Kein einziger Tag wurde auf Bewährung erlassen.

Ihre Äußerungen seien schlichtweg unerträglich - „eine Verhöhnung der Opfer“, hatte ein Berliner Amtsgericht am 4. Dezember 2020 geurteilt und ein Jahr Gefängnis verhängt. Die betagte Angeklagte sei „geistig klar und orientiert“. In dem Verfahren geht es um ein Interview. Das Gespräch, in dem Haverbeck den Holocaust geleugnet haben soll, hatte laut Anklage ein Berliner Rechtsextremist im Internet veröffentlicht.

Sie erzählte die Gaskammer in Auschwitz wären nicht „echt“

Sechs Monaten Haft hatte sie am 16. Oktober 2017 nach einem Auftritt bei einer Veranstaltung in einem Lokal in Lichtenrade erhalten. Sie soll vor 80 Zuhörern geäußert haben, dass „nichts echt“ sei an den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz.

Ihr Verteidiger plädierte in beiden Verfahren auf Freispruch. Ein Argument des Anwalts: Haverbeck sei „auch durch Gefängnis nicht von ihrer inneren Fehlvorstellung abzubringen“.

Als die Verhandlung nun Fahrt aufnehmen sollte, kam ein Stopp vom Verteidiger: „Meine Mandantin ist übermüdet, ich beantrage, die Verhandlung zu unterbrechen.“ Aber sie wolle sich äußern – am Montag.