Update! Berlin darf Lehrerinnen nicht das Kopftuch verbieten – Justizsenatorin fordert Gesetzesänderung
Das Land Berlin hatte eine Beschwerde eingereicht, sie wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das sei bereits am 17. Januar geschehen, teilte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mit.
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Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) sieht Ausgrenzung durch das Kopftuchverbot
Damit steht das umstrittene Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) muss das Neutralitätsgesetz jetzt möglichst bald geändert werden. „Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Damit muss das Neutralitätsgesetz Berlins umgehend angefasst werden.“
Das werde nicht nur Lehrerinnen betreffen: „Auch die anderen im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche werden überprüft werden müssen.“ Das gelte auch für die Justiz. „Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.“
CDU will die Ziele des Neutralitätsgesetzes weiter verfolgen
Cornelia Seibeld, kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, ist da anderer Auffassung: „Über sechs Jahre ist es der Koalition von SPD, Grünen und Linken nicht gelungen, eine gemeinsame Linie zum Berliner Neutralitätsgesetz zu finden. Insofern kann die Zurückweisung nicht überraschen.“
Im Gegensatz zu Grünen, Linken und „leider auch Teilen der SPD“ stehe man weiter zum Ziel des Gesetzes, das man rechtssicher umgestalten müsse. Es könne nicht geduldet werden, wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden. Das würde „den Frieden und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährden.“
Bereits im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung in Frage gestellt. Einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, sprach das Gericht eine Entschädigung von rund 5159 Euro zu, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei.
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Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war.