Einschulung

Untersuchungen für Erstklässler werden nicht nachgeholt

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<a href="https://www.berliner-kurier.de/berlin/baumkaenguru-nunsi-hier-huepft-der-neue-tierpark-berlin-star-li.82759">Bei vielen Erstklässlern wird sich erst in der Schule herausstellen, ob sie Förderung brauchen.</a>
Bei vielen Erstklässlern wird sich erst in der Schule herausstellen, ob sie Förderung brauchen.

Trotz Forderungen aus den eigenen Reihen und der Opposition wird der Senat die Einschulungsuntersuchungen der künftigen Erstklässler wohl nicht großflächig nachholen lassen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März waren Tausende der Pflichtuntersuchungen abgesagt worden – wegen der Kontaktsperren, aber auch, weil die Gesundheitsämter seit Wochen jeden verfügbaren Mitarbeiter zum Überwachen, Testen und Nachverfolgen von Corona-Infektionen brauchen. Bei Einschulungsuntersuchungen wird der Gesundheitszustand jedes Kindes erfasst, und der Entwicklungsstand von Fähigkeiten, die wichtig sind für eine erfolgreiche Schulkarriere: Sprachstand, Sehen, Hören, motorische und kognitive Fähigkeiten.

Gesundheits- und Bildungsverwaltung teilten an Montag mit, sie gingen nicht davon aus, dass die Untersuchungen in diesem Schuljahr noch möglich seien. Auf der Basis der Untersuchung, die normalerweise von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter durchgeführt werden, werden zum Beispiel Förderempfehlungen ausgesprochen – die werden jetzt einigen Schulanfängern fehlen. „Das ist sehr schade. Diese Untersuchung hat ja den Sinn, dass Schulen sich auf die neue Schülerkohorte vorbereiten und Förderangebote bereitstellen können“, sagte Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschusses.

Die Gefahr, dass nun Tausende Erstklässler an die Schulen kommen könnten, die nicht „schulreif“ sind, sehen mehrere Schulstadträte und die Senatsbildungsverwaltung aber nicht – für die Zurückstellung eines Schülers oder einer Schülerin um ein Jahr sei die Untersuchung eher nicht der ausschlaggebende Faktor. Sind sich Kita und Eltern über die Schulreife eines Kindes uneinig, entscheide das Sibuz und nicht das Gesundheitsamt, teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung mit.