In Berlin sitzen immer wieder Kinder im Gefängnis, obwohl sie nichts getan haben (Symbolfoto).
In Berlin sitzen immer wieder Kinder im Gefängnis, obwohl sie nichts getan haben (Symbolfoto). imago stock&people

Kinder im Knast, obwohl sie nichts getan haben: das gibt es auch in Berlin. Die Berliner Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey fand das heraus, nachdem sie beim Berliner  Senat nachgefragt hatte.

Sage und schreibe 28 Berliner Kinder saßen gemeinsam mit ihren Müttern im Gefängnis, weil die Frauen straffällig geworden waren. Es geht um 23 Mütter, die in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin einsaßen oder immer noch einsitzen. Diese Antwort bekam die Berliner Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey vom Senat, nachdem sie wissen wollte, wie viele Kinder derzeit mit ihren Elternteilen in den JVAs leben und wie viele es in den letzten fünf Jahren waren.

„In der JVAF gibt es in drei der vier Teilanstalten Unterbringungsmöglichkeiten für Mütter mit ihren Kindern“, so Saraya Gomis von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Wegen der begrenzten räumlichen Kapazitäten und der damit in Zusammenhang stehenden Unterschiede in der Ausgestaltung der Mutter-Kind-Bereiche, variierten die Aufnahmemöglichkeiten in den Teilanstalten in Bezug auf Anzahl und Alter der Kinder aber. „Eine altersgerechte Unterbringung der Kinder hat im Sinne des Kindeswohls höchste Priorität“, so Gomis.

Mutter-Kind-Plätze im Knast kindgerecht ausgestattet

Die zu prüfenden Voraussetzungen für eine Aufnahme von Mutter und Kind seien: Platzkapazität, Länge der Haftstrafe,  Alter des Kindes, Erforderlichkeit der gemeinsamen Unterbringung und Prüfung der Gefährdung des Kindeswohles und Hilfeplanung und Kostenübernahme des zuständigen Jugendamtes für den Betreuungsrahmen des Kindes, hieß es.

Zur Ausstattung der JVAs erklärte Gomis: „Die Mutter-Kind-Plätze in der JVAF sind kindgerecht ausgestattet. In den Teilanstalten Pankow und Reinickendorf sind die Räumlichkeiten von den übrigen Haftbereichen getrennte, autarke Wohnbereiche mit gemeinsamer Küche und Wohnzimmer. In der Teilanstalt Neukölln (Sozialtherapie) ist der Mutter-Kind-Bereich nicht vom restlichen Vollzugsbereich separiert. In Neukölln und Reinickendorf bestehen die im offenen Vollzug üblichen Bewegungsfreiräume. Die inhaftierte Mutter kann sich im gesamtem Haus frei bewegen.“

In Pankow (geschlossener Vollzug) könne die inhaftierte Mutter auf Wunsch die Freistundenhöfe und anderen Wohnbereiche besuchen oder andere Inhaftierte in den Mutter-Kind-Bereich einladen. Damit solle die Isolation der inhaftierten Mütter und ihrer Kinder vermieden werden.

Immer wieder Geburten im Knast

Vor der Aufnahme des Kindes werde in der Hilfeplankonferenz die finanzielle und unterstützende Versorgung durch externe Träger festgelegt und durch das zuständige Jugendamt garantiert, so Gomis. Dies beinhalte unter anderem eine Krankenversicherung für das Kind, Lieferung von spezifischen Pflegeprodukten und Nahrungsmitteln, Übernahme der Betreuung des Kindes, wenn die Mutter verhindert ist (zum Beispiel im Krankheitsfall) und Begleitung des Kindes bei externen Wegen, zum Beispiel bei Arztbesuchen.

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Auch Geburten gibt es immer wieder in Berliner Haftanstalten. Zum Stichtag 19. April 2022 waren sechs schwangere Gefangene im Berliner Justizvollzug inhaftiert, schreibt die Senatsverwaltung für Justiz