Restitutionsstreit

Unermesslich wertvoller Welfenschatz bleibt Berlin wohl erhalten

Der Oberste Gerichtshof der USA entschied, dass amerikanische Gerichte nicht über alles entscheiden dürfen

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Goldene Pracht: Ein tragbarer Altar des Welfenschatzes.
Goldene Pracht: Ein tragbarer Altar des Welfenschatzes.Foto: Alina Novopashina/dpa

Die Chance, dass der unermesslich wertvolle „Welfenschatz“ in Berlin bleibt, ist jetzt deutlich gewachsen: Der Oberste Gerichtshof der USA erklärte, das US-Recht gelte nicht für die ganze Welt. Mit diesem Hinweis verwies er den Streit um angebliches Nazi-Raubgut zurück an eine untere Instanz.

Die britischen und amerikanischen Erben zweier jüdischer Kunsthändler hatten 2015 in den USA auf Rückübertragung von 42 der 44 mittelalterlichen Werke von Kirchenkunst geklagt, die der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) gehören und im Kunstgewerbemuseum am Kulturforum ausgestellt sind.

Ihre Vorfahren seien 1935 von den Nazis gezwungen worden, den Kirchenprunk aus feinster Goldschmiedearbeit, dessen Wert heute auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzt wird, an Deutschland zu verkaufen. 

 Ein Kuppelreliquiar, über 800 Jahre alt, bewahrte Überbleibsel eines Heiligen.   
Ein Kuppelreliquiar, über 800 Jahre alt, bewahrte Überbleibsel eines Heiligen. Foto: Stephanie Pilick/dpa

Die SPK hatte immer bestritten, dass der Verkauf auf Druck erfolgte, wurde 2014 von der Beratenden Kommission („Limbach-Kommission“) in ihrer Position unterstützt. Die Stiftung argumentierte außerdem, dass amerikanische Gerichte nicht zuständig sein  sollten.

Der Schatz gehörte dem uralten Fürstenhaus der Welfen. Nach dem 1. Weltkrieg geriet das hannoversche Adelshaus, seit 1866 im  österreichischen Exil, in finanzielle Nöte. Schließlich verkauften es die Kreuze, Reliquiare, Altäre und Pracht-Bücher 1929 für 7,5 Millionen Reichsmark an ein deutsch-jüdisches Konsortium.

Nur eine Woche danach brach jedoch die Weltwirtschaftskrise aus, der Kunstmarkt brach zusammen. Das Konsortium, das für den Kauf Kredite aufgenommen hatte, versuchte die Kunstwerke an Museen in Berlin, Wien, Paris oder London zu veräußern, ohne Erfolg.

Der Schatz wurde dann in den USA angeboten, wo rund die Hälfte der Stücke für 2,5 Millionen Reichsmark abgestoßen werden konnte. Die verbliebenen Werke wurden in die Niederlande nach Amsterdam gebracht, wo inzwischen auch der Konsortialführer im Exil lebte.

1935 schließlich kaufte der Staat Preußen als Träger der Berliner Museen die Kunstwerke für 4,8 Millionen Reichsmark. Rechnerisch hatten die Händler am Ende einen Verlust von zehn Prozent erlitten.

Die SPK führte an, dass seitens der 1933 an die Macht gelangten Nazi-Regierung kein Druck auf die Verkäufer ausgeübt wurde. Sie hätten sich vielmehr selbst an Deutschland gewandt.

Der Preis sei gerecht gewesen und auch in Geld oder Gemälden beglichen worden, die vom Konsortium im Ausland weitgehend verkauft werden konnten.