Ein Teilnehmer der Demonstration verschiedener palästinensischer Gruppen läuft und einem großen Schlüssel mit der Aufschrift "Right to Return" durch Neukölln. (Archivbild)
Ein Teilnehmer der Demonstration verschiedener palästinensischer Gruppen läuft und einem großen Schlüssel mit der Aufschrift "Right to Return" durch Neukölln. (Archivbild) Fabian Sommer/dpa

Das polizeiliche Verbot einer für diesen Samstag geplanten palästinensischen Demonstration in Berlin bleibt bestehen. In den letzten Jahren war es dabei zu Gewalt und Straftaten gekommen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Untersagung. Wie das Gericht am Samstag weiter mitteilte, ist der Beschluss nicht mehr anfechtbar. Zuvor hatte auch das Verwaltungsgericht Berlin das Verbot bestätigt.

Die Polizei hatte die Veranstaltung verboten mit Verweis auf die Gefahr, dass es dabei zu „antisemitischen und volksverhetzenden Ausrufen, Gewaltverherrlichungen, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten“ kommen könnte.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre dienten als Begründung

Zur Begründung wurde auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und der jüngeren Vergangenheit sowie weitergehende Erkenntnisse und Prognosen verwiesen. Diese Auffassung teilte das Gericht.

Zu der „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ waren auf dem Hermannplatz in Neukölln bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet.

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Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Staatsgründung Israels.