Rückkehr zur Normalität
Tschüss, Corona? Berlin und Brandenburg heben die Isolationspflicht auf
Und trotzdem: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

Brandenburg hebt die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen zum 13. Februar auf. Und auch Berlin will das zu diesem Zeitpunkt umsetzen. Der Berliner Senat muss allerdings noch abschließend entscheiden.
Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird zur nächsten Senatssitzung eine Besprechungsunterlage einbringen, die das Auslaufen der Basisschutzmaßnahmenverordnung empfiehlt. Diese gilt noch bis zum 12. Februar. Damit entfällt auch im Land Berlin die bisher geltende Isolationspflicht. Das Vorgehen ist eng mit dem Land Brandenburg abgestimmt, wo die Absonderungspflicht ebenfalls zum 13. Februar auslaufen soll.
Das Gesundheitsministerium in Potsdam wird nach eigenen Angaben vom Dienstag die Landkreise und kreisfreien Städte auffordern, ihre entsprechenden Verfügungen aufzuheben. Auch dort merkte man an, das Vorgehen sei eng mit Berlin abgestimmt.
Die Corona-Lage habe sich erfreulicherweise sehr entspannt, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). In Brandenburg stünden die drei Corona-Warnampeln seit knapp zwei Wochen auf Grün. Die Situation in den Krankenhäusern sei ruhig. Die Zahl der Corona-Patienten, die stationär versorgt werden müssten, sei „deutlich zurückgegangen“.
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Überdies würden immer weniger Menschen getestet. Nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes besteht bereits seit dem 16. Januar kein Anspruch mehr auf kostenloses Freitesten. Ansprüche auf Testung bestehen für Besucher, Angestellte, Bewohner und Patienten von medizinischen Einrichtungen nur noch bis einschließlich 28. Februar. Vor diesem Hintergrund ist es laut Nonnemacher auch aus fachlicher Sicht vertretbar, die Isolationspflicht zum 13. Februar aufzuheben.
Corona-Fallzahlen deutlich zurückgegangen
Wer krank sei und Symptome habe, solle zu Hause bleiben, sagte Nonnemacher. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch solle sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung isolieren.
Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote teilte am Dienstag mit: „Seit einigen Wochen sind die Fallzahlen als auch die stationären Aufnahmen von Corona-Patient:innen deutlich rückläufig und eine Überlastung von Gesundheitsversorgung oder kritischer Infrastruktur durch das Pandemiegeschehen weder gegeben, noch zu erwarten. Gleichzeitig zeichnet sich derzeit keine Entwicklung einer neuen besorgniserregenden Virusvariante ab. Wir setzen mit dem Auslaufen der Basisschutzmaßnahmenverordnung stärker als bisher auf die Eigenverantwortung der Berliner:innen, sich im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus zu separieren und andere zu schützen. Gleiches gilt dafür, dass wir nach wie vor empfehlen, dort, wo viele Menschen zusammenkommen, eine medizinische Maske zu tragen.“
Der Berliner Senat werde selbstverständlich die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter intensiv beobachten und könne und wolle bei einer Verschlechterung der Lage schnell reagieren, so wie es das Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgibt. Dort sind auch weitergehende Regeln insbesondere zur Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen enthalten.
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Eine Aufrechterhaltung der auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) durch den Senat geregelten Maßnahmen zum Schutz von vulnerablen Personen und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Gesundheitssystem und kritischer Infrastruktur ist aber aus Sicht der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung nicht mehr erforderlich.
Schon am Donnerstag fällt die Maskenpflicht bei der Bahn und in Berliner Öffis.